Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Herr Werner führt aus, dass auch für 2020 der Prüfbericht im Wesentlichen die Inhalte der Jahresrechnung wiedergibt. Kritikpunkt war jedoch die Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage. Seit Jahresende 2022 ist diese bekanntermaßen wieder aufgefüllt bzw. glücklicherweise sogar deutlich überschritten. In Bezug auf 2020 ist die entsprechende Prüfbemerkung aber berechtigt; die Stadt hatte in der Konsequenz versucht, die Mindestrücklage relativ zeitnah aufzufüllen, was jedoch seitens der Rechtsaufsichtsbehörde versagt wurde.
Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Stadtrat nachstehenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.20, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 fest.
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