Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Herr Abicht ist mit den Änderungen der Geschäftsordnung betreffend die Beigeordneten einverstanden. Die übrigen Änderungen, z.B. hinsichtlich des Umlaufverfahrens, möchte er erst prüfen (lassen). Zudem besteht diesbezüglich keine Zeitnot, sodass er vorschlägt, den Änderungen betreffend die Beigeordneten zu folgen und die übrigen Änderungen bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode im Frühjahr/Sommer 2024 zurückzustellen, sodass der neue Stadtrat darüber entscheiden kann.
Frau Dierich führt aus, dass sich Herr Glienke bei den übrigen Änderungen exakt an der Muster-Geschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes orientiert hat. Grundlage sind die entsprechenden Regelungen der ThürKO. Herr Kaminski informiert, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Thematik „Sitzungen in Notlagen“ zu regeln war, damit kommunale Gremien handlungsfähig sind. Die entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung könnte jedoch dem neu gewählten Stadtrat überlassen werden. Herr Werner merkt an, dass zwingende Vorschriften aufgenommen werden müssen. Die „Handlungsfähigkeit in Notlagen“ in die Geschäftsordnung aufzunehmen, schadet nicht – muss jedoch nicht zwingend sofort erfolgen. Der Bürgermeister schlägt vor, sich im Ältestenrat zum weiteren Vorgehen abzustimmen und bezüglich der Beigeordneten der Änderung der Geschäftsordnung zu folgen.
Herrn Kaiser ist zum Thema ortsübliche Bekanntmachung unklar, ob jede Sitzung öffentlich zu übertragen ist, da gemäß § 1 Abs. (9) Satz 1 des Entwurfs der Geschäftsordnung in einer festgestellten Notlage bei der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung der Raum anzugeben ist, in den die Sitzung für die Öffentlichkeit übertragen wird. Frau Dierich informiert in dem Zusammenhang, dass im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen sind.
Für Herrn Abicht widerspricht im § 3 der Abs. (3) dem Abs. (4), da zum einen Aufzeichnungen nicht bzw. nur mit Zustimmung des Stadtrates erlaubt sind, zum andern bei öffentlicher Übertragung theoretisch jederzeit aufgezeichnet werden kann, da eine Überwachung dessen nicht möglich ist. Im Umlaufverfahren sind Änderungsanträge oder Anträge zur Geschäftsordnung unzulässig, was die Stadträte einschränkt. Dazu erläutert Frau Dierich, dass im Umlaufverfahren – von ferne, ohne Kommunikation – nur Ja oder Nein entschieden werden kann, weshalb Änderungsanträge unzulässig sind. Herr Werner merkt an, dass Umlaufverfahren bei Kommunen ausschließlich in Notlagen möglich sind. Herr Kaminski ergänzt, dass die Stadträte in solchen Notlagen – die festzustellen sind – nicht persönlich zusammenkommen können. Frau Dierich schildert, dass die Thematik „Notlagen“ bereits in die Hauptsatzung aufgenommen und vom Stadtrat beschlossen wurde; die Änderung der Geschäftsordnung baut auf diese Beschlussfassung auf.
Der Bürgermeister fasst die Beratung dieses TOPs zusammen: Der Änderung der Geschäftsordnung betreffend den hauptamtlichen Ersten sowie die beiden ehrenamtlichen Beigeordneten wird zugestimmt. Die Entscheidung über weitere Änderungen, z.B. Anpassung an die Muster-Geschäftsordnung des Gemeinde- und Städtebundes, wird auf die nächste Legislaturperiode verschoben und soll dem dann gewählten Stadtrat obliegen.
Unter der Maßgabe, die Beschlussvorlage nebst Anlage gemäß dem heutigen Beratungsergebnis anzupassen, empfehlen die Haupt- und Finanzausschussmitglieder nachstehenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 12.12.2016.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||