Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.20, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung des Bürgermeisters.
01.06.2023 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 6 - Empfehlung
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13.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - Empfehlung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.20, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung des Bürgermeisters.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
3
-
1
-
1
26.06.2023 - Stadtrat
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 101/23S
Beschluss Nr. 101/23S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.20, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung des Bürgermeisters.