BV 132/25 – Silvester_Abbrennverbotszone_Innenstadt_Schloß
Der Stadtrat beschließt,
die Einrichtung einer temporären Abbrennverbotszone für Silvesterfeuerwerk in der Zeit vom 28.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026
Orte:
Auergasse, Marktplatz, Salzbrücke, Lutherplatz und Schlossanlage. Umrahmt wird diese Abrennverbotszone durch die L1118, die Haindorfgasse, die Haargasse und die Schlossanlage.