Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Dieser Sachverhalt ist ein Novum für Schmalkalden, weshalb der Bürgermeister dazu ausführen möchte: Hintergrund ist die Silvesternacht 2024/25, wo mit Böllern Schäden verursacht wurden, die so für 2025/26 nicht zu dulden sind. Dazu kommt die Brandgefahr durch Silvesterfeuerwerk, insbesondere für das Fachwerk. Daher soll die Innenstadt geschützt werden, was mit der Polizei abgestimmt ist und in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt kontrolliert wird. Es werden Angebote unterbreitet, an welchen Stellen das Abbrennen von Feuerwerk möglich ist.
Herr Riedl verweist auf die zu Silvester 2024/25 entstandenen Sachschäden in Höhe von mehr als 5.000 € für die Stadt, aber auch an der Stadtkirche sowie am Weihnachtsbaum auf dem Altmarkt. Die Lage erforderte eine Reaktion. Die Abbrennverbotszone als generalpräventive Maßnahme ist der Versuch, es „miteinander hinzubekommen“.
Es ist traurig, dass das Verbot für Schmalkalden notwendig wird, so Herr Liebaug. Bezüglich der Einhaltung des Verbots hofft er auf den gesunden Menschenverstand und kann den Antrag unterstützen.
Dem schließt sich Herr Abicht an, zum Schutz der kulturhistorischen Innenstadt.
Beschluss Nr. 121/25S
Der Stadtrat beschließt
die Einrichtung einer temporären Abbrennverbotszone für Silvesterfeuerwerk in der Zeit vom 28.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026
Orte: Auergasse, Marktplatz, Salzbrücke, Lutherplatz und Schlossanlage. Umrahmt wird diese Abbrennverbotszone durch die L1118, die Haindorfgasse, die Haargasse und die Schlossanlage.
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