Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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BV 132/25 – Silvester_Abbrennverbotszone_Innenstadt_Schloß Der Stadtrat beschließt, die Einrichtung einer temporären Abbrennverbotszone für Silvesterfeuerwerk in der Zeit vom 28.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 Orte: Auergasse, Marktplatz, Salzbrücke, Lutherplatz und Schlossanlage. Umrahmt wird diese Abrennverbotszone durch die L1118, die Haindorfgasse, die Haargasse und die Schlossanlage.
Begründung: Thüringer Städte mit historischen Stadtkernen wie Erfurt, Gotha, Weimar und Mühlhausen haben bereits in der Vergangenheit vergleichbare Zonen eingerichtet und positive Wirkungen erzielt. Die Lage aus der Silvesternacht 2024/2025 mit Sachschäden in Höhe von mehreren tausend Euro auf dem Marktplatz, Schadstellen an der Stadtkirche und Beschwerden von Bürgern hatten im ersten Quartal 2025 politische Diskussionen in den Gremien zur Folge. Die Stadtverwaltung ist nach Prüfung zur Entscheidung gekommen, eine temporäre und örtlich begrenzte Abbrennverbotszone zu festzulegen. Allgemeine Verbote für das Abbrennen von Feuerwerk gelten grundsätzlich in der Nähe von z.B. Kirchen und Fachwerkhäusern. Kommunen können die Grundsätze durch kommunale Zonen ausgestalten. Dies soll mit dieser Vorlage geschehen. Ziel ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Schmalkalden. Ergänzend zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollen die Lärmbelästigung, Unfälle, Feinstaubbelastung und Müll vermindert werden. Die Stadtverwaltung sieht weiterhin für das Silvesterfeuerwerk auf kommunalem Grund Silvesterfeuerwerk-Abbrennorte vor:
um Überwachung aber auch Reinigung im Nachgang blockorientierter Vollziehen zu können. Die Maßnahme ergibt sich aus §§ 5 OBG i.V.m. SprengG i.V..m. 1. SprengV
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