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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“. Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage (Übersichtslageplan) zum Beschluss zu entnehmen
- Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schmalkalden, Flur 24 das Flurstück 163/7*, in der Flur 30 das Flurstücke 83/8* und in der Flur 35 die Flurstücke 1/1*, 1/2, 2/1, 2/2, 3, 4/1, 4/2*, 4/3, 5/1, 5/3, 5/4, 16, 17/2, 17/3, 17/4, 20, 28/1, 28/18*, 28/19, 28/21*, 33/7, 33/9, 45/2, 45/3, 45/4, 45/5, 46/2, 46/3*, 50/1*, 52, 53, 54, 55 und 163/6 (* teilweise). Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Schmalkalden. Es ist bereits durch ein Einkaufszentrum, durch einen Drogeriemarkt sowie durch Parkplätze in Nutzung. Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen im Norden und Westen von der „Renthofstraße“ begrenzt. Im Süden grenzt die Bebauung entlang der Straße „Stiller Tor“ an. Durch das Plangebiet verläuft der „Hedwigsweg“, welcher im Plangebiet nach Osten abbiegt.
- Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
- Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Beschluss des Stadtrates Nr. 094/19S vom 16.12.2019 wird aufgehoben.
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