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Betreff: |
Bebauungsplan Einkaufszentrum "Renthofstraße" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung |
Bearbeiter/-in: | Bätz, Emily |
Beratungsfolge: |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Der Vorentwurf des Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 04.04.2025 gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 04.04.2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.
- Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung: Da der Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“ nicht mehr auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren entwickelt wird, besteht die Pflicht zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Aus diesem Grund wird ein Billigung- und Auslegungsbeschluss vom Stadtrat gefasst, um den Vorentwurf auszulegen.
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