Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 034/25  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Einkaufszentrum "Renthofstraße" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.04.2025    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.05.2025 
Sitzung des erweiterten Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
19.05.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (036/25S)
Anlagen:
2020-03-23_Auswirkungsanalyse
2023-02-15_Schallimmissionsprognose
2025-04-04_B-Plan_Vorentwurf_Begründung
2025-04-04_B-Plan_Vorentwurf_Plan
2025-04-04_B-Plan_Vorentwurf_Umweltbericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 04.04.2025 gebilligt.
  2.    Der Vorentwurf des Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 04.04.2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
  3.    Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.
  4.    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Begründung:

 

Da der Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“ nicht mehr auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren entwickelt wird, besteht die Pflicht zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Aus diesem Grund wird ein Billigung- und Auslegungsbeschluss vom Stadtrat gefasst, um den Vorentwurf auszulegen.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-03-23_Auswirkungsanalyse (9470 KB)    
Anlage 2 2 2023-02-15_Schallimmissionsprognose (6151 KB)    
Anlage 3 3 2025-04-04_B-Plan_Vorentwurf_Begründung (3208 KB)    
Anlage 4 4 2025-04-04_B-Plan_Vorentwurf_Plan (9970 KB)    
Anlage 5 5 2025-04-04_B-Plan_Vorentwurf_Umweltbericht (2119 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.04.2025 09:00:15   Lothar Hilpert