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Wie der Bürgermeister erläutert, betrifft dieser Bebauungsplan das REWE-Center am Festplatz. Der vorhandene vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Einschränkungen, die den neuen Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum im 1. OG nicht genügen. Darüber hinaus beinhaltet er Abweichungen bezüglich der Fläche des REWE selbst, sodass der Bebauungsplan entsprechend anzupassen ist. Der Aufstellungsbeschluss stellt sozusagen den Beginn des Verfahrens für die Anpassung dar. Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt ist, als nächster Schritt, der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Das Verfahren begleitet die Stadt seit 5 Jahren und liegt im Interesse der Stadt.
Beschluss Nr. 035/25S Der Stadtrat beschließt: - Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Einkaufszentrum „Renthofstraße“. Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage (Übersichtslageplan) zum Beschluss zu entnehmen
- Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schmalkalden, Flur 24 das Flurstück 163/7*, in der Flur 30 das Flurstücke 83/8* und in der Flur 35 die Flurstücke 1/1*, 1/2, 2/1, 2/2, 3, 4/1, 4/2*, 4/3, 5/1, 5/3, 5/4, 16, 17/2, 17/3, 17/4, 20, 28/1, 28/18*, 28/19, 28/21*, 33/7, 33/9, 45/2, 45/3, 45/4, 45/5, 46/2, 46/3*, 50/1*, 52, 53, 54, 55 und 163/6 (* teilweise). Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Schmalkalden. Es ist bereits durch ein Einkaufszentrum, durch einen Drogeriemarkt sowie durch Parkplätze in Nutzung. Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen im Norden und Westen von der „Renthofstraße“ begrenzt. Im Süden grenzt die Bebauung entlang der Straße „Stiller Tor“ an. Durch das Plangebiet verläuft der „Hedwigsweg“, welcher im Plangebiet nach Osten abbiegt.
- Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
- Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Beschluss des Stadtrates Nr. 094/19S vom 16.12.2019 wird aufgehoben.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 23 | - | - | - | - |
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