Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.07.2025.
Begründung:
Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die im Eigentum bzw. in Trägerschaft der Stadt Schmalkalden stehenden Gebäude und Räumlichkeiten wurde in der Stadtratssitzung am 05.05.2003 beschlossen und mit der Ersten Ordnung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Gebäuden und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.03.2012 angepasst.
Derzeit bestehen für die Nutzungsüberlassung von Gebäuden und Räumlichkeiten in der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbstständigen Gemeinde Wernshausen getrennte Entgelt- und Benutzungsordnungen.
Für die zur Nutzungsüberlassung vorgesehenen Gebäude und Räumlichkeiten der seit dem 06.07.2018 in die Stadt Schmalkalden eingegliederten Gemeinde Springstille besteht keine Entgelt- und Benutzungsordnung.
Die Entgelte sollen aufgrund der gestiegenen Preise für die Beschaffung der Betriebsstoffe sowie der gestiegenen Kosten für die Instandhaltung der städtischen Objekte erhöht werden. Dies bedeutet jedoch bei Weitem keine kostendeckende Anpassung.
Entsprechend der vorstehend dargelegten Sachverhalte macht sich der Erlass einer einheitlichen, den gesetzlichen Vorschriften angepassten Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden zum 01.07.2025 zwingend erforderlich.
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