Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Wie Herr Lorenz informiert, ist der Sachverhalt umfassend vorberaten worden, unter anderem im Kulturausschuss, wo sich aus Praktikabilitätsgründen darauf verständigt wurde, dass die Unentgeltlichkeit der Nutzung gemäß § 11 Abs. 2 nicht durch den Kulturausschuss, sondern von der Verwaltung zu bestätigen ist. Eine entsprechende Anpassung des § 11 Abs. 2 ist jedoch nicht erfolgt.
Herr Kaiser weist darauf hin, dass die unentgeltliche Nutzung mindestens zwei Monate vorher zu beantragen ist, sodass eine Bestätigung im Kulturausschuss vom Sitzungsturnus her möglich sein sollte.
Der Bürgermeister befürwortet, die Bürde der Entscheidung nicht einer einzelnen Verwaltungsmitarbeiterin, sondern einem Gremium zu überlassen, zur Vermeidung von Vorwürfen der Willkür. Um vom Sitzungsturnus her eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, schlägt Herr Kaminski vor, die Entscheidung über die unentgeltliche Nutzung neben dem Kulturausschuss ersatzweise dem Haupt- und Finanzausschuss oder dem Stadtrat zu überlassen. Auf Nachfrage von Herrn Lorenz erläutert Herr Werner, dass die Nutzung vertraglich vereinbart und kein Bescheid erlassen wird. Daher kann der Kulturausschuss die Verwaltung legitimieren, die daraufhin einen entsprechenden zivilrechtlichen Vertrag abschließt.
Beschluss Nr. 033/25S
Der Stadtrat beschließt unter der Maßgabe der Änderung des § 11 Abs. 2 Satz 3 in „Die Entscheidung über einen Antrag auf unentgeltliche Nutzung obliegt dem Kulturausschuss, ersatzweise dem Haupt- und Finanzausschuss oder dem Stadtrat der Stadt Schmalkalden.“ die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.07.2025.
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