Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 035/25  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik - Der Sandacker" der Stadt Schmalkalden hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
23.04.2025    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.05.2025 
Sitzung des erweiterten Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
19.05.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden      
Anlagen:
01_Planzeichnung_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921
02_Begruendung_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921
03_Umweltbericht_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921
04_Massnahmeblaetter_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921
05_GOP_Bestandsplan_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921
06_V_E_Plan_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921
07_Landwirt_Nutzungskonzept_VBB_SO_PV_DerSandacker
20250412_Abwaegung_SO_PV_DerSandacker

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1.    Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2.    Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohngebiet „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ in der Fassung vom 21.09.2024, bestehend aus der Planzeichnung (M 1:1.000), als Satzung.
  3.    Die Begründung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ vom 21.09.2024 wird gebilligt.
  4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.
  5.    Der Beschluss des Stadtrates Nr. 138/24S vom 09.12.2024 wird aufgehoben.

 

 


Begründung:

 

Der Stadtrat Schmalkalden hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ für das im Lageplan dargestellte Plangebiet gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 30.01.2024. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 11.12.2023 bis zum 12.01.2024. Der Stadtrat Schmalkalden hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“, bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000, der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Anlagen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das landwirtschaftliche Nutzungskonzept sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, wurde in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025 ausgelegt.

 

Die im Zuge der öffentlichen Auslegungen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der Anlage – Abwägungsprotokoll – und werden wie dort aufgeführt behandelt. Dem Stadtrat wird nunmehr das Abwägungsergebnis der Anregungen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zur Bestätigung vorgelegt, um den Bebauungsplan als Satzung und die Begründung zu beschließen.

 

Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB sind ausschließlich im Internet bundesrechtlich nicht zulässig ist. Es bedarf stets einer analogen Bekanntmachung jenseits des Internets, z. B. in einem gedruckten Amtsblatt. Mit Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich § 3 BauGB, musste auch die Auslegung des Bebauungsplans "Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik - Der Sandacker" wiederholt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun erneut abgewogen und der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird erneut gefasst.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Planzeichnung_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921 (6184 KB)    
Anlage 2 2 02_Begruendung_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921 (3572 KB)    
Anlage 3 3 03_Umweltbericht_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921 (4389 KB)    
Anlage 4 4 04_Massnahmeblaetter_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921 (429 KB)    
Anlage 5 5 05_GOP_Bestandsplan_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921 (353 KB)    
Anlage 6 6 06_V_E_Plan_VBB_SO_PV_DerSandacker_20240921 (3539 KB)    
Anlage 7 7 07_Landwirt_Nutzungskonzept_VBB_SO_PV_DerSandacker (4110 KB)    
Anlage 8 8 20250412_Abwaegung_SO_PV_DerSandacker (309 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.04.2025 08:41:48   Lothar Hilpert