Beschluss Nr. 031/25S
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
2.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
3.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.
4.)
Die im Stellenplan 2025 in Teil A: Beamte ausgewiesene Stelle der Hauptamtsleitung erhält einen ku-Vermerk. Folglich können sich sowohl Angestellte als auch Beamte auf die Stellenausschreibung bewerben. Die Entscheidung über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss, der nach Ende der Ausschreibungsfrist entsprechend zu informieren und einzubeziehen ist. Die personelle Entscheidung zur Einstellung obliegt wie gehabt dem Stadtrat. Wird die Stelle der Hauptamtsleitung mit einem Angestellten besetzt, ist mit dem Stellenplan 2026 der ku‑Vermerk umzusetzen und dementsprechend die Stelle wieder im Stellenplan Teil B: Beschäftigte auszuweisen.
5.)
Die Haushaltsstelle 4000.7180 erhält einen Sperrvermerk in Höhe von 10.000 € betreffend die Kofinanzierung MGH Familienzentrum.
6.)
Die Haushaltsstelle 6150.9401 erhält einen Sperrvermerk über 10.000 € hinsichtlich der bautechnischen Begleitung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.
7.)
Die Haushaltsstelle 6150.9880 erhält einen Sperrvermerk über 100.000 € hinsichtlich der städtebaulichen Bezuschussung betreffend die Stiller Gasse 24, 26 und 28.