Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Beratungsraum 4
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2023  
HFA/2023/046  
Ö 3  
Vergabe von Zuschüssen an auf sozialem Gebiet arbeitende Vereine und Verbände für das Jahr 2023  
Enthält Anlagen
BV 025/23  
Ö 4  
Änderung der Satzung des kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 026/23  
Ö 5  
Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Hier: Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
BV 048/23  
Ö 6  
Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 056/23  
Ö 7  
Grundsatzbeschluss zu einer investiven Maßnahme Hier: Wegebaumaßnahme "Großer Kohlbergsweg" in der Gemarkung Asbach  
BV 050/23  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des Haushaltsplanes der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 wird die Realisierung der Wegebaumaßnahme "Großer Kohlbergsweg" in der Gemarkung Asbach, welche die im Eigentum der Stadt Schmalkalden stehenden Grundstücke der Gemarkung Asbach, Flur 2, Flurstück 100, der Gemarkung Asbach, Flur 3, Flurstück 198, und der Gemarkung Asbach, Flur 12, Flurstück 1/2, betrifft, beschlossen.

 

  1. Soweit im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1. definierten Wegebaumaßnahme Fördermittel eingeplant sind, steht die Umsetzung dieser Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung dieser Fördermittel.

 

  1. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der unter den Punkten 1. und 2. definierten Maßnahme erforderlichen Schritte zu veranlassen.

 

 

   
    26.04.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
    N 6 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    02.05.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - Empfehlung
   

Vorbehaltlich der Gewährung von Fördermitteln für den Wegebau sowie der Zustimmung des Ortsteilrats Asbach empfehlen die Ausschussmitglieder dem Stadtrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des Haushaltsplanes der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 wird die Realisierung der Wegebaumaßnahme "Großer Kohlbergsweg" in der Gemarkung Asbach, welche die im Eigentum der Stadt Schmalkalden stehenden Grundstücke der Gemarkung Asbach, Flur 2, Flurstück 100, der Gemarkung Asbach, Flur 3, Flurstück 198, und der Gemarkung Asbach, Flur 12, Flurstück 1/2, betrifft, beschlossen.

 

  1. Soweit im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1. definierten Wegebaumaßnahme Fördermittel eingeplant sind, steht die Umsetzung dieser Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung dieser Fördermittel.

 

  1. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der unter den Punkten 1. und 2. definierten Maßnahme erforderlichen Schritte zu veranlassen.          

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

-

-

-

-

 

 

   
    22.05.2023 - Stadtrat
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 078/23S   
   

Beschluss Nr. 078/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Auf der Grundlage des Haushaltsplanes der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 wird die Realisierung der Wegebaumaßnahme "Großer Kohlbergsweg" in der Gemarkung Asbach, welche die im Eigentum der Stadt Schmalkalden stehenden Grundstücke der Gemarkung Asbach, Flur 2, Flurstück 100, der Gemarkung Asbach, Flur 3, Flurstück 198, und der Gemarkung Asbach, Flur 12, Flurstück 1/2, betrifft, beschlossen.

 

  1. Soweit im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1. definierten Wegebaumnahme Fördermittel eingeplant sind, steht die Umsetzung dieser Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung dieser Fördermittel.

 

  1. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der unter den Punkten 1. und 2. definierten Mnahme erforderlichen Schritte zu veranlassen.

  

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

-

4

-

-

 

 

Ö 8  
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden (Sondernutzungssatzung)  
Enthält Anlagen
BV 061/23  
Ö 9  
Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF)  
BV 062/23  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 042/23  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 051/23  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 047/23  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 054/23  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 046/23  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 049/23  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 055/23  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 057/23  
N 11     (nichtöffentlich)   BV 058/23  
N 12     (nichtöffentlich)   BV 059/23  
N 13     (nichtöffentlich)   BV 060/23  
N 14     (nichtöffentlich)   BV 063/23  
N 15     (nichtöffentlich)   BV 064/23  
N 16     (nichtöffentlich)   BV 065/23  
N 17     (nichtöffentlich)