Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 056/23 Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Wie der Bürgermeister mitteilt, hat der Bauausschuss zugestimmt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsteilrats Asbach.

 

Herr Hilpert fragt nach dem Prozedere der Einbindung von Ortsteilräten. In der Regel informiert der Ersteller einer Beschlussvorlage den zuständigen Ortsteilbürgermeister, der daraufhin eine Ortsteilratssitzung anberaumt. Herr Dr. Svoboda berichtet, dass es für den Bauausschuss zudem die Absprache gibt, in solchen Fällen den zuständigen Ortsteilbürgermeister zur Sitzung des Bauausschusses mit einzuladen.

Wie Herr Kaminski informiert, kennt Herr Duft den Sachverhalt dieser Beschlussvorlage.

 

 


Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsteilrats Asbach gibt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Ergänzungssatzung für den Bereich „Oberer Pfaffenrain“ im OT Asbach in der Fassung vom 11.04.2023, bestehend aus Planzeichnung

(Maßstab 1:1000) und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Ergänzungssatzung für den Bereich „Oberer Pfaffenrain“ im OT Asbach wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergänzungssatzung für den Bereich „Oberer Pfaffenrain“ im OT Asbach gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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