Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF)  

 
 
29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 02.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 062/23 Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32/1 Sicherheit und Ordnung, Soziales Bearbeiter/-in: Pfunfke, Michael

 

Herr Pfunfke führt aus, dass die Stützpunktfeuerwehr Schmalkalden auf einem guten Weg ist, alte Fahrzeuge zu ersetzen. Die Ortsteile sind nicht zu vernachlässigen. Für die Ortsteile Möckers und Grumbach konnten ältere Fahrzeuge aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Diese Beschlussvorlage beinhaltet nun erstmals die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für einen Ortsteil, hier Mittelstille. Der Stadtbrandmeister bittet um Zustimmung, um die Fördermittel beantragen zu können. Eine Förderung ist nur durch den Freistaat möglich.

 

Auf Anfrage von Herrn Abicht bestätigt der Bürgermeister, dass die Anschaffung im Investitionsplan enthalten ist.

 

Herr Liebaug möchte wissen, ob es sich um das für das neue Gerätehaus anzuschaffende Fahrzeug handelt. Dies bejaht der Bürgermeister. Es handelt sich um ein mittleres Löschfahrzeug (MLF), ausgestattet mit einem 1.000-Liter-Wassertank und somit auch außerhalb der Ortslage oder im Wald einsetzbar. Dadurch wird außerdem die Stützpunktfeuerwehr, die bisher in diesen Fällen ausrücken musste, entlastet, wie Herr Pfunfke informiert.

 

 


Der Haupt- und Finanzausschuss gibt einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Schmalkalden schafft für die Ortsteilfeuerwehr Mittelstille ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) an.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung des MLF zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 72.500,00 € und die zu kalkulierenden Ausgaben in Höhe von 370.000 € im Haushaltsplan 2025 zu veranschlagen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel für die Anschaffung des MLF fristgemäß zu beantragen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

6

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