Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sanierungsfläche – Ehemalige Großbäckerei“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Äußerung aufzufordern.
20.05.2019 - Stadtrat
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 041/19S
Beschluss-Nr. 041/19S
Der Stadtrat beschließt:
Für den im beiliegenden Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sanierungsfläche – Ehemalige Großbäckerei“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Äußerung aufzufordern.