Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses, Nummer 025/19S vom 08.04.2019.
2. Der Stadtrat beschließt die in Anlage als Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Mit seinem Beschluss, Nr. 025/19S vom 08.04.2019 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den (ursprünglichen) Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden bestätigt.
Während des Anzeigeverfahrens der Satzung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wurde die Verwaltung jedoch auf Folgendes hingewiesen und um Berücksichtigung gebeten (Az. 13-1441-180/19-63):
Aus diesem Grund und unter Beachtung der vorgetragenen Gründe hat die Verwaltung einen erneuten Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden vom 28.11.2018 gefasst. Darin werden die ursprünglich in § 3a Bürgerbegehren, Bürgerentscheid getroffenen Regelungen in einem neuen – in Bezug auf § 4 thematisch besser eingeordneten - § 4a geregelt. Darüber hinaus wurde die „Eilfallregelung“ aus § 11 Abs. 4 des Satzungsentwurfs herausgekürzt. Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen (z.B. Wahlbekanntmachungen) gilt nun Absatz 1 des § 11 der Hauptsatzung entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Damit werden u.a. Wahlbekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden veröffentlicht.
Weitere Änderungen am Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden sind redaktioneller Art. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage, Reg.-Nr. BV 025/19S vom 13.03.2019 verwiesen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschluss, Nr. 025/19S vom 08.04.2019 aufzuheben und die in Anlage als Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden zu beschließen.
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