Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 051/19  

 
 
Betreff: Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Hier: Aufhebung Beschluss, Nr. 025/19S und Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
20.05.2019 
50. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (035/19S)
Anlagen:
Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden (Entwurf vom 09.05.2019)

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses, Nummer 025/19S vom 08.04.2019.

 

2. Der Stadtrat beschließt die in Anlage als Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Mit seinem Beschluss, Nr. 025/19S vom 08.04.2019 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den (ursprünglichen) Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden bestätigt.

 

Während des Anzeigeverfahrens der Satzung bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen wurde die Verwaltung jedoch auf Folgendes hingewiesen und um Berücksichtigung gebeten (Az. 13-1441-180/19-63):

 

  1. Mit Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs der ursprünglichen Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung sollte § 3a Bürgerbegehren, Bürgerentscheid in die Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden eingefügt werden. Mit § 3 der Hauptsatzung trifft die Stadt Schmalkalden Regelungen zu den Ortsteilen. Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde sollte die Regelung zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid jedoch nicht als Unterparagraph zu § 3 der Hauptsatzung eingeschoben werden. Dadurch entstehe der Anschein, die Regelung würde sich lediglich auf die Ortsteile beziehen.

 

  1. Die sogenannte „Eilfallregelung“ des § 11 Abs. 4 nach Art. 1 Nr. 3 des Entwurfs der ursprünglichen Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist auf Grundlage des § 1 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) nicht zulässig. Bei Nichtberücksichtigung dieses Umstandes beabsichtige die Rechtsaufsichtsbehörde die Beanstandung dieser Regelung.

 

Aus diesem Grund und unter Beachtung der vorgetragenen Gründe hat die Verwaltung einen erneuten Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden vom 28.11.2018 gefasst. Darin werden die ursprünglich in § 3a Bürgerbegehren, Bürgerentscheid getroffenen Regelungen in einem neuen – in Bezug auf § 4 thematisch besser eingeordneten - § 4a geregelt. Darüber hinaus wurde die „Eilfallregelung“ aus § 11 Abs. 4 des Satzungsentwurfs herausgekürzt. Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen (z.B. Wahlbekanntmachungen) gilt nun Absatz 1 des § 11 der Hauptsatzung entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Damit werden u.a. Wahlbekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden veröffentlicht.

 

Weitere Änderungen am Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden sind redaktioneller Art. Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage, Reg.-Nr. BV 025/19S vom 13.03.2019 verwiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschluss, Nr. 025/19S vom 08.04.2019 aufzuheben und die in Anlage als Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden zu beschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
      in Höhe von:

      HHSt:

Ausgabe
      in Höhe von:  ca. 63.000 €/Jahr

      HHSt:               0000.4010

siehe Begründung

 

 

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Anlage: Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden

  (Entwurf vom 09.05.2019)

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden (Entwurf vom 09.05.2019) (75 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   09.05.2019 16:43:26   Heidrun Schrader