Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Nutzungskonzept für historisches Postgebäude Altmarkt 10 in Schmalkalden Hier: Grundsatzbeschluss  

 
 
50. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtrat Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:06 - 22:10
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 052/19 Nutzungskonzept für historisches Postgebäude Altmarkt 10 in Schmalkalden
Hier: Grundsatzbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass über diesen Tagesordnungspunkt heute keine Entscheidung getroffen werden soll. Er gibt nur einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Das vordere Gebäude der Post wird derzeit nicht genutzt und befindet sich im Quartier des Altmarktes.

In den letzten Monaten wurden verschiedene Anregungen zusammengetragen, wie eine mögliche Nutzung des Postgebäudes aussehen könnte.

 

Einerseits wurde von der Bevölkerung und von Anliegern des Altmarktes der Wunsch geäußert, dass ein kleiner Einzelhandel mit Presseerzeugnissen, Lotto und Post auf einer Fläche von 70 – 100 m² im Gebäude betrieben werden sollte, der auch Besucher der Stadt anspricht. Die Innenstadt gewinnt immer mehr als Wohnstandort an Attraktivität. Deshalb werden auch die Grundversorgungseinheiten in der Innenstadt gebraucht.

 

Darüber hinaus wurde sich im Kulturausschuss mit dem Thema Büchersammlung von Peter Sodann beschäftigt, inwieweit das 1. oder 2. Obergeschoss als Bibliothek und für eine anderweitige Nutzung von Büchern betrieben werden kann.

 

Außerdem wird es eine Ausstellung zu „100 Jahre Thüringen“ mit Kunst geben. Vom Kunstverein wurde die Frage an den Bürgermeister gerichtet, ob die Möglichkeit besteht, einen Teil der Gemälde als Ausstellung im Postgebäude zu präsentieren. Die älteren Bilder sollen im Schloss ausgestellt werden.

 

Problematisch ist, dass es zwischenzeitlich zwei weitere Anregungen gibt und dadurch Fragen aufgeworfen werden, die in dem Zusammenhang mit zu bedenken sind.

Der Bürgermeister möchte dem neuen Stadtrat, der die Maßnahme mit begleiten soll, nicht vorgreifen. Deshalb schlägt er vor, die Beschlussvorlage heute zurückzustellen und mit möglichen neuen Erkenntnissen in den neuen Stadtrat einzubringen.

Die Information wird zur Kenntnis genommen.