Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Baumaßnahme Weidebrunner Gasse und Klostergasse Hier: Bestätigung der Oberflächengestaltung - Dringlichkeitsantrag  

 
 
50. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 13 Beschluss:040/19S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 20.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:06 - 22:10
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 054/19 Baumaßnahme Weidebrunner Gasse und Klostergasse
Hier: Bestätigung der Oberflächengestaltung - Dringlichkeitsantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

 

Der Bürgermeister erläutert zum Verständnis, dass vor ca. 1 ¼ Jahr unter Beteiligung der Gastronomen, Einzelhändler und Gewerbetreibenden Ideen gesucht wurden, wie die Weidebrunner Gasse gestaltet werden soll. Die eingegangenen Anregungen und Ideen wurden dann planungstechnisch vom beauftragten Planungsbüro der Stadt 1 : 1 umgesetzt. Dabei war vorgesehen, dass das vorhandene Pflaster aus der Straße auf dem Gehweg verlegt werden sollte und die Straße auf 5 m Breite auszubauen ist. Die Oberfläche war mit einer Asphaltdecke geplant. Der Bauausschuss hat dem Vorschlag zugestimmt. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat den Planungsvorschlag aufgrund der Asphaltdecke ablehnt. Mit Gesetzesänderung trifft ab 01.01.2019 das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Fördermittelgeber die abschließende Entscheidung über die Bauweise.

 

Als Alternative wird vom Bauausschuss in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vorgeschlagen, in der Weidebrunner Gasse die Fahrbahn mit dem vorhandenen Pflaster, das sortiert und die schadhaften Steine ergänzt werden, neu zu verlegen. Der Gehwegbereich ist mit großformatigem Pflaster auszubauen. Die Borde sollen insoweit abgesenkt werden, dass eine Barrierefreiheit gegeben ist.

Diese Variante ist kostenintensiver und zeitaufwändiger und muss haushaltstechnisch abgeklärt werden, da gegenwärtig nur die Mittel für die Ausbauweise mit Asphaltdecke im Haushalt eingestellt sind.

Darüber hinaus muss die Zeitschiene für die Umsetzung der Maßnahme überarbeitet werden. Hier gibt es noch Abstimmungsbedarf.

Der Beschluss über die Zustimmung der Entwurfsplanung ist jedoch zeitnah dem Fördermittelgeber vorzulegen. Aufgrund der Hinweise zu den finanziellen Mitteln wird vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

Die Entscheidung zur Ausführung der Oberflächengestaltung obliegt dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

 

Herr Simon gibt zu bedenken, dass es lobenswert ist, denkmalgeschütztes Pflaster wieder einzubauen. Er weist auch auf die Dringlichkeit der Maßnahme hin, da es derzeit viele Probleme mit dem unterirdischen Bauraum in diesem Bereich gibt.

Der Bürgermeister führt aus, dass es Ziel ist, schnellstmöglich mit der Baumaßahme zu beginnen. Durch die Gestaltungsänderung entsteht Zeitverzug. Außerdem ist der Zeitufwand für die Pflasterarbeiten viel größer. Außerdem wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Ziel muss es sein, dass die Maßnahme vor dem Thüringentag fertiggestellt ist. 

 

Sodann wird folgender Grundsatzbeschluss über das gestalterische Konzept mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Beschlussvorschlages gefasst:

 


Beschluss-Nr. 040/19S

Der Stadtrat beschließt, dass der vorliegenden Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Weidebrunner Gasse und Klostergasse, 6. BA, zugestimmt wird.

Die Entscheidung zur Ausführung der Oberflächengestaltung obliegt dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

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