Die Stadt Schmalkalden erteilt im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahme „Umbau der ehemaligen Schule in Mittelschmalkalden zu einer Kindertagesstätte“ Aufträge für Planungs- und Bauleistungen in Höhe von insgesamt 1.110.000,00 € mit einer entsprechenden Einnahme von insgesamt 373.219,62 €.
Von den Ausgaben entfallen auf:
a)
Architektenleistungen LP 1-9
119.449,26 €
b)
zu übernehmende Planungsaufträge von der Immanuel Diakonie
82.153,03 €
c)
Kosten für Ausschreibung
811,66 €
d)
Bauleistungen Los 1-13
807.168,48 €
e)
sonstige noch zu erwartende Kosten, wie z.B. Hausanschlüsse,
Baugenehmigung, Abnahmen, TÜV, Nachträge etc.
100.417,57 €
1.110.000,00 €
Im Zusammenhang mit der Auftragserteilung für die Planungs- und Bauleistungen im Sinne des Punktes 1 werden im Wege eines Vorgriffes auf den Haushalt 2019 betreffend die Haushaltsstelle 46409.9400 Ausgaben in Höhe von 682.000 € beschlossen.
Im Hinblick auf die Auftragserteilung für die Planungs- und Bauleistungen im Sinne des Punktes 1 sind für das Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von 428.000,00 € zu erwarten. In diesem Zusammenhang werden im Wege eines entsprechenden Vorgriffes auf den Haushalt 2020 betreffend die Haushaltsstelle 46409.9400 Ausgaben in Höhe von 428.000,00 € und betreffend die Haushaltsstelle 46409.3611 Einnahmen in Höhe von 373.219,62 € beschlossen.
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Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2019 hat die Stadt Schmalkalden in der Funktion der Bauherrschaft zur Umsetzung der Maßnahme „Umbau der ehemaligen Schule in Mittelschmalkalden zu einer Kindertagesstätte“ die öffentliche Ausschreibung für Bauleistungen nach VOB/A durchgeführt.
Die Auftragsvergaben an die Baufirmen für die Lose 1-13 müssen als Gesamtleistung vergeben werden. Die Bauleistungen werden vorrangig im Jahr 2019 ausgeführt.
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Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Nein
Einnahme: 2020 in Höhe von: 373.219,62 €
HHSt: 46409.3611
Ausgabe: 2019 2020 in Höhe von: 682.000 € 428.000 €
HHSt: 46409.9400
siehe Begründung
Die Zustimmung der Kämmerei zu dieser Beschlussvorlage steht unter dem Vorbehalt, dass die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel in dem Haushaltsplan 2019 und in dem dazugehörigen Finanzplan und Investitionsprogramm sowie in dem Haushaltsplan 2020 Berücksichtigung finden.
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Anlagen
Bürgermeister
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