Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden wurde bereits mit Beschluss-Nr. 025/19S vom Stadtrat in der Sitzung am 08.04.2019 beschlossen. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens der Satzungsänderung wurde die Verwaltung jedoch auf redaktionelle Fehler hingewiesen, die abzuhelfen sind, damit die Satzungsänderung genehmigungsfähig ist. Es handelt sich hierbei um die neue Zuordnung der Aufnahme der Regelungen des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheid als § 4a (ursprünglich Unterparagraph zu § 3). Darüber hinaus wurde die „Eilfallregelung“ aus § 11 Abs. 4 des Satzungsentwurfes herausgekürzt. Für sonstige gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen gilt § 11 Abs. 1, sofern nicht Bundes- und Landesrecht etwas anderes bestimmen. Somit werden künftig z. B. die kostenintensiven Wahlbekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden veröffentlicht.
Es gibt keine Wortmeldungen. Sodann wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 035/19S 1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses, Nummer 025/19S vom 08.04.2019.
2. Der Stadtrat beschließt die in Anlage als Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
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