Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wohngebiet „Untere Herrenwiese“ im OT Asbach der Stadt Schmalkalden aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
26.05.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - Empfehlung
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses geben einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wohngebiet „Untere Herrenwiese“ im OT Asbach der Stadt Schmalkalden aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
7
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-
-
-
08.06.2020 - Stadtrat
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 039/20S
Beschluss-Nr. 039/20S
Der Stadtrat beschließt:
Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Bereich ist ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wohngebiet „Untere Herrenwiese“ im OT Asbach der Stadt Schmalkalden aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.