Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 044/20  

 
 
Betreff: Moratorium zu 5G - Sendeanlagen

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion
Überschrift:Antragstellende Fraktionen:
Fraktion BI/FW, Fraktion AfD
Fraktion SPD/Grüne, Fraktion DIE LINKE
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Fraktion AfD
Bearbeiter/-in: Schrader, Heidrun  Fraktion SPD/Grüne
   Fraktion Die Linke
   Fraktion FW/BI
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
26.05.2020 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtrat Entscheidung
08.06.2020 
10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (043/20S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung werden beauftragt, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines fachlich spezialisierten Büros für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Schmalkalden ein Mobilfunkkonzept zu erarbeiten.

 

  1. Bis zur Fertigstellung des Mobilfunkkonzeptes beschließt die Stadt Schmalkalden ein Moratorium für im Stadtgebiet liegende Gebiete mit überwiegender Wohnnutzung, in denen ein weiterer Mobilfunkausbau mit 5G untersagt wird.

Das Moratorium gilt längstens bis zum 31.12.2021.

 

  1. Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung werden beauftragt, über die Erarbeitung und die Zwischenergebnisse des Mobilfunkkonzeptes regelmäßig in Form von öffentlichen Veranstaltungen die Bevölkerung der Stadt Schmalkalden zu informieren und zu involvieren.

 

  1. Vom Moratorium sind Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Schmalkalden befreit. Allerdings hat zwischen den Mobilfunkbetreibern und der Stadt Schmalkalden bei der Neuinstallation des 5G-Netzes konstruktive Abstimmung aus technischer und gesundheitlicher Perspektive zu erfolgen.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Stadt Schmalkalden hat im Rahmen der Daseinsvorsorge nicht nur dafür zu sorgen, die Kommunikation der Bevölkerung untereinander auf dem aktuellen technischen Stand zu bringen und zu halten, sondern gleichzeitig den bestmöglichen Gesundheitsschutz der Befreiung zu gewährleisten.

 

Kurz gesagt, hat die Stadt Schmalkalden den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung und der entsprechenden Vorsorge ein besonderes Gewicht beizumessen. Daher ist eine Überprüfung und schlüssige Darlegung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch 5G erforderlich.

 

Die Berufung der Regierung auf die Unschädlichkeit der Mobilfunkvorgängertechnik, von der sich 5G strahlenmäßig kaum unterscheiden soll und seinerseits ebenfalls harmlos sei, ist nicht ausreichend. Eine umfassende und abschließende Gesundheitsüberprüfung ist nach Kenntnisstand des Stadtrates bisher nicht erfolgt. Das rechtfertigt seitens der Stadt Schmalkalden außerordentliche Maßnahmen.

 

Das gesundheitliche Vorsorgeprinzip droht mit der neuen Technik verletzt zu werden. Mit den im Beschlussvorschlag aufgeführten 4 Punkten wird einerseits die für die Industrie wichtige technische Weiterentwicklung in Form von 5G ermöglicht, aber auch dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung in ihren Wohnungen bis zur abschließenden Klärung der gesundheitlichen Folgen von 5G gewährleistet.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

 

 

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

26.05.2020

 

 

 

nur Diskussion

 

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  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   05.06.2020 06:53:05   Heidrun Schrader