Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Gesetzliche Grundlage: Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat in seiner Sitzung am 24.02.2017 den Eingliederungsvertrag zwischen der Stadt Schmalkalden und der Gemeinde Springstille über die Eingliederung der Gemeinde Springstille in die Stadt Schmalkalden beschlossen. Gemäß § 9 des Eingliederungsvertrages sind u.a. die Gebühren unverändert für eine gesetzliche Übergangsfrist von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Eingliederung fortzuführen. Des Weiteren wurde in diesem Vertrag unter § 9 Abs. 2 geregelt, dass nach Ablauf dieser zuvor genannten Frist eine kontinuierliche und sozialverträgliche Anpassung auf ein einheitliches Niveau der Stadt Schmalkalden über einen Zeitraum von 3 Jahren zu erfolgen hat. Der rechtliche Vollzug der Eingemeindung erfolgte zum 06.07.2018. Demzufolge hat die Stadt Schmalkalden in der vorliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertaesstätten zum einen die Kindertagesstätte (Kita) „Stiller Zwerge“ als solche aufgenommen und zum anderen die Gebühren für die Benutzung der Kita „Stiller Zwerge“ in seiner Höhe über 3 Jahre, aber auch in der sozialen Staffelung neu geregelt.
Soziale Staffelung: In der bisherigen Gebührensatzung der Gemeinde Springstille für die Kita „Stiller Zwerge“ wurden die Gebühren lediglich nach der Anzahl der Kinder, die gleichzeitig in der Kita betreut werden, sozial gestaffelt. Eine Unterscheidung nach dem Alter und/oder nach der Betreuungsart (Halbtags; Ganztags) gab es nicht. Mit der vorliegenden Gebührensatzung wird für alle Kinder und deren Familien für die Benutzung der Kita der Stadt Schmalkalden, so auch ab 01.08.2020 der Kita „Stiller Zwerge“, die gleiche soziale Staffelung bei der Festsetzung der Gebühren gem. ThürKitaG angewendet.
Höhe der Gebühr: In der Höhe der Gebühren hat die Stadt Schmalkalden eine Anpassung für die Kita „Stiller Zwerge“ über einen Zeitraum von 3 Jahren (2020/2021/2022) vorgenommen. Diese enthält im 1. Jahr eine Erhöhung um 30 €/ Monat für die Kinder über 3 Jahren und um 50 €/Monat für die Kinder unter 3 Jahren. In den darauffolgenden 2 Jahren ist eine Anpassung jeweils um 30 €/Monat in jeder Altersgruppe vorgesehen. Im Ergebnis wird diese Anpassung mit Beginn des 3. Jahres die Höhe der Gebühren erreichen, die derzeit in den anderen kommunalen Kitas gelten. Für den Fall, dass innerhalb der nächsten 3 Jahre die Gebühren für die Betreuung der Kinder in den Tagesstätten der Stadt Schmalkalden generell nochmals angehoben werden sollten, ist eine Angleichung der Gebührenhöhe für die Kinder, welche die Kita „Stiller Zwerge“ besuchen, im letzten Step ab 01.08.2022 auf die dann insgesamt gültige Höhe vorgesehen.
Härtefallregelung: Die Härtefallregelung, die im Kalenderjahr 2016 in die Satzung eingefügt wurde, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Eltern mit geringem Einkommen (bis zu 10% über der individuellen Einkommensgrenze im Rahmen der Berechnung der Übernahme der Gebühren durch den Landkreis Schmalkalden- Meiningen) sollten derart entlastet werden, dass sie insgesamt eine geringere Gebühr zu zahlen hatten. Die Verfahrensweise sah in der Praxis so aus, dass betroffene Eltern die Übernahme der Gebühr durch den Landkreis beantragt haben, dieser jedoch die in der Satzung der Stadt Schmalkalden ausgewiesene Härtefallregelung vorrangig anzuwenden sahen. Daraufhin wurden die Eltern zurück zur Stadt Schmalkalden geschickt, die Härtefallregelung in Anwendung gebracht und eine erneute Vorsprache im Landkreis für notwendig erklärt. Im Ergebnis übernahm der Landkreis die nunmehr geringere Gebühr und wurde somit entlastet. Teilweise war den Eltern der bürokratische Aufwand insgesamt auch zu hoch, so dass sie das Verfahren gar nicht bis zum Ende durchlaufen haben. Das ursprünglich politisch erklärte Ziel, eine Entlastung für die betroffenen Eltern herbeizuführen, wurde damit verfehlt. Zudem enthielt die Härtefallregelung keine Aussage über den zeitlichen Umfang ihrer Gültigkeit, was Fragen in der Praxis ausgeworfen hat. Prozentual gesehen kam die Härtefallregelung auch nur in verschwindend geringem Umfang zum Tragen. Im Ergebnis dessen wird seitens der Verwaltung angeraten, die Härtefallregelung aus der Satzung zu streichen.
Gastkinder: Die für Gastkinder, die jeweils nur einen kurzen Zeitraum (meist tageweise) die Kita besuchen, zu entrichtende Gebühr soll künftig unabhängig von der Betreuungszeit einheitlich 10,- € / Tag betragen. Die bisherige betragsmäßige Unterscheidung in Halbtags- und Ganztagsbetreuung wird hiermit aufgehoben. Grund dieser Überlegung war die bisherige Beitragshöhe von 6,- €/ Tag für die Halbtagsbetreuung hochgerechnet auf einen Monatsbeitrag, der so niedriger lag als die eigentliche Gebührenhöhe für regulär angemeldete Kinder.
Finanzielle Auswirkung: Da die Familienstrukturen der Springstiller Kinder/Familien nicht vorliegen, basiert die Berechnung der Mehreinnahmen nur auf dem 1. Kind der Familie und einer Ganztagsbetreuung, allerdings unter Berücksichtigung der beitragsfreien Kinder für die Jahre 2021 und 2022, welche ab August 2020 keine Gebühr zahlen müssen. Eine Erstattung der Gebühr (incl. Erhöhung) dieser Kinder, aufgrund der Beitragsfreiheit, erhält die Stadt allerdings erst zum Stichtag 01.03.2021.
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