Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden  

 
 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 26.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 18:55
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 043/20 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Standau, Katrin

 

Hauptgrund der Satzungsänderung ist die Gebührenanpassung der Kita „Stiller Zwerge“ im OT Springstille.

Im § 9 Abs. 2 des Eingliederungsvertrages zwischen der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbstständigen Gemeinde Springstille ist festgelegt, dass mit Inkrafttreten des Eingliederungsvertrages zum 06.07.2018 bis zum Ablauf einer gesetzlichen Übergangsfrist von zwei Jahren die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Stiller Zwerge“ der Gemeinde Springstille ungeändert ihre Gültigkeit haben. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist hat eine kontinuierliche und sozialverträgliche Anpassung auf ein einheitliches Niveau der Stadt Schmalkalden über einen Zeitraum von drei Jahren zu erfolgen. Die Übergangsfrist läuft im Juli ab.

 

In der Gebührensatzung der Gemeinde Springstille wurden die Gebühren lediglich nach der Anzahl der Kinder, die gleichzeitig in der Kita betreut werden, sozial gestaffelt. Eine Unterscheidung nach der Betreuungsart (halbtags oder ganztags) sowie zwischen Kinderkrippe und Kindergarten gab es nicht.

 

Es ist vorgesehen, ab 01.08.2020  für die Kita „Stiller Zwerge“ die gleiche soziale Staffelung wie bei der Festsetzung der Gebühren  gem. ThürKitaG. anzuwenden. Die Anpassung der Gebühren für die Kita „Stiller Zwerge“ wird über einen Zeitraum von drei Jahren (2020/2021/2022) vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag für die Nutzung eines Kindergartenplatzes von Schmalkalden und Springstille betrug grob 90 €.  Daher wird  eine Erhöhung um diesen Betrag über drei Jahre gestaffelt vorgeschlagen. Im ersten Jahr wird die Gebühr um 30 €/Monat  für Kinder über 3 Jahren und um 50 €/Monat für Kinder unter 3 Jahren erhöht. In den darauffolgenden zwei Jahren ist eine Anpassung jeweils um 30 €/Monat in jeder Altersgruppe vorgesehen. Die Erhöhung soll jeweils zum 01.08. wirksam werden.

Die Staffelung für die Kita „Stiller Zwerge“ wird von Schmalkalden übernommen, sodass nach Krippen- und Kindergartenplatz mit Halbtags- bzw. Ganztagsbetreuung sowie nach 1., 2. und je weiterem Kind einer Familie unterschieden wird.

 

Sollte in den nächsten drei Jahren eine weitere Gebührenanpassung für die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen der Stadt Schmalkalden vorgenommen werden, wurde sich darauf verständigt, dass dann die neuen Gebühren für die Kita „Stiller Zwerge“ zum 01.08.2022 angepasst werden.

 

Des Weiteren hat der Sozialausschuss empfohlen, für Gastkinder die Benutzungsgebühr auf 10 €/Tag festzulegen. 

 

Darüber hinaus wird erwähnt, dass der in der bisherigen Satzung enthaltene Elternbeitrag im Härtefall kaum zur Anwendung (etwa 4 – 5 Fälle) gekommen ist. Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass bei der Anwendung der Härtefallregelung nicht die Familien, sondern das Landratsamt finanziell entlastet wurde. Daher ist die Härtefallklausel innhaltlich nicht sinnvoll und wurde aus dem vorliegenden Satzungsentwurf herausgenommen.

 

Herr Liebaug stellt fest, dass sich an den Eingliederungsvertrag gehalten wird. Aus Sicht der Schmalkalder ergibt sich keine wesentliche Gebührenerhöhung. Darüber hinaus werden die Härtefälle ein Stück über das zweite kostenfreie Kita-Jahr entlastet. Die CDU/FDP-Fraktion stimmt daher der vorliegenden Satzung zu.

 

Für Herrn Kaiser ist die Härtefallregelung nicht ganz nachvollziehbar gewesen.

 

Weitere Wortbeiträge zur vorliegenden Satzung gibt es nicht. Sodann wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

 


 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Schmalkalden.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

7

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