Die Stadt Schmalkalden schafft für die Freiwillige Feuerwehr Schmalkalden ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF20) an.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung des HLF 20 zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 194.000 € und die zu kalkulierenden Ausgaben in Höhe von 545.000 € im Haushaltsplan 2021 zu veranschlagen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel für die Anschaffung des HLF 20 fristgemäß zu beantragen.
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Begründung:
Die Beschaffung des HLF20 ist eine Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug LF16/12 Baujahr 1996
der Stützpunktfeuerwehr Schmalkalden. Das LF16/12 kann den heutigen Anforderungen und den gestellten Aufgaben der Stützpunktfeuerwehr nicht mehr Stand halten. Besonders Reparatur, Wartungs- und Unterhaltungskosten der vorhandenen Technik, hier besonders der Rettungsgeräte, ist ein Hauptkriterium der Ersatzbeschaffung. Ebenfalls ein Schwerpunkt der Beschaffung ist die Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schmalkalden. Durch Austausch des Fahrzeugbestandes wird ein besseres, effektiveres und zukunftsorientierteres Arbeiten in Ausbildung und bei Einsätzen entsprechend dem vorhandenen Personal im Verhältnis zu den gestellten Aufgaben ermöglicht. Nach dem ThürBKG und der Thür. FwOrgVO ist die Stadt Schmalkalden in BT3 (Brand-und Technische Gefahren Stufe 3), eingestuft. Das bedeutet, dass für den örtlichen Brandschutz und die technische Hilfe ein HLF20, ein TLF3000, eine Drehleiter 23/12, ELW1 und ein MTW vorgehalten werden müssen. Mit dem heutigen Beschluss würde die Beschaffung des HLF20 eingeleitet.
Der heutige Beschluss ist notwendig für die Würdigung des Vorhabens durch die Rechtsaufsicht, welche wiederum Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist.
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Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Nein
Einnahme: in Höhe von: 194.000,00 € (Jahr 2021)
HHSt: 1300.3610; Zuweisung vom
Freistaat Thüringen:
130.000,00 €
HHSt: 1300.3620; Zuweisung vom Land-
kreis Schmalkalden-Meiningen:
64.000,00 €
Ausgabe: in Höhe von: 545.000,00 € (Jahr 2021)
HHSt: 1300.9350
siehe Begründung
Von Seiten der Kämmerei kann keine Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage erteilt werden, weil die zur Realisierung dieser Maßnahme erforderlichen finanziellen Mittel in dem zum Haushalt des Haushaltsjahres 2020 gehörenden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 nicht enthalten sind.