Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Antrag wurde von der Fraktion Bürgerinitiative/Freie Wähler eingebracht. Der Fraktionsvorsitzende Herr Peter Hammen erhält die Gelegenheit, den Antrag wie folgt zu begründen.
Mit den Diskussionen über die Auswirkungen von 5G wird sich seit Monaten beschäftigt. Im Internet sind dazu unzählige positive und negative Beiträge veröffentlicht. Da diese neue Mobilfunkstrahlung gegenwärtig bereits ohne ausreichende Prüfung der gesundheitlichen Schäden in der Bundesrepublik angewendet wird, stellt die Fraktion den Antrag, ein Moratorium zu 5G zu beschließen, welches die Ablehnung von 5G-Sendeanlagen in den Wohnbereichen von Schmalkalden beinhaltet. Dabei soll das Moratorium seine Gültigkeit haben, bis zweifelsfrei der wissenschaftliche Nachweis von unabhängigen Experten erbracht wurde, dass 5G-Strahlung nicht gesundheitsgefährdend ist. Für die Bürgerinitiative wäre es außerordentlich hilfreich, dass der Beschluss gefasst wird, da hier im Interesse der Bürger der Stadt Schmalkalden gehandelt wird. Herr Hammen verweist in diesem Zusammenhang auf den Presseartikel „Telekom baut aus – mehr Bandbreite“ vom 07.05.2020 im Freien Wort.
Herr Liebaug gibt bei der Beschlussfassung zu bedenken, dass zum Vorlegen eines Gutachtens kein Termin gesetzt wird. Bis zur Klärung wird es in Schmalkalden keine 5G-Anlagen geben, sodass die Entwicklung hinsichtlich mobiler Verbindungen nicht fortgeführt werden kann. Aufgrund dessen fragt Herr Liebaug nach Alternativen für die Stadt Schmalkalden.
Herr Hammen weist ausdrücklich darauf hin, dass der Beschluss dazu dienen soll, in diesem Bereich Klarheit herzustellen. Dabei geht es insbesondere um die Wohngebiete in Schmalkalden.
In der Diskussion äußert Herr Abicht, dass es sinnvoll ist, den vorgeschlagenen Weg zu gehen, da es weltweit begründete Anlässe gibt, dass die 5G-Technologie möglicherweise problematisch ist. Die Industrie will die Entwicklung vorantreiben, liefert aber nicht die entsprechenden Gutachten mit dem Nachweis, dass diese Frequenzen über 5G keine gesundheitlichen Auswirkungen für die Bürger haben. Daher unterstützt die AfD-Fraktion den Antrag.
Herr Dr. Svoboda fragt in diesem Zusammenhang nach, ob der Beschluss auch umgesetzt werden kann. Herr Hilpert wird bei Vorliegen eines solchen Antrages dem Antragsteller mitteilen, dass ein Moratorium vom Stadtrat beschlossen wurde. Außerdem muss die Telekom, Vodafone und die Bundesnetzagentur über den Beschlussinhalt informiert werden. Herr Abicht ergänzt, dass solche Maßnahmen trotz Moratorium nicht verhindert werden können. Es muss aber der wissenschaftliche Nachweis wegen der Unschädlichkeit geführt werden, was bisher versäumt wurde.
Herr Kaiser äußert Bedenken zu diesem Beschlussvorschlag. Er erinnert an die viel genutzten Geräte (Handy, Mikrowelle, Internet) im Haushalt mit Strahlung von 2G bis 4G seit mehreren Jahren. Dabei ist auch festzustellen, dass die Strahlung in den letzten Jahren sich immer mehr verringert hat. Bisher gab es nur eine Veranstaltung in Schmalkalden, in der nach Meinung von bestimmten Bürgern berechtigte Einwände zu dieser neuen Technologie vorgebracht wurden. Er bedauert, dass es ansonsten keine Veranstaltung gab, in der andere Auffassungen zur Thematik vertreten wurden. Herr Kaiser hält deshalb ein Moratorium für nicht zielführend. Er würde vorschlagen, dass 5G-Sendeanlagen der Zustimmung der Stadt bedürfen.
Nach der zum Teil kontroversen Diskussion fasst der Bürgermeister zusammen, dass einerseits bei 5G wirtschaftliche Interessen vorliegen und andererseits Gesundheitsfragen dem entgegengestellt werden und versucht wird, in derzeitigen Prozessen das abzuwägen. Der Bürgermeister zweifelt daran, dass ein 100%iger wissenschaftlicher Nachweis vorgelegt werden kann, dass diese Technologien zweifelsfrei unschädlich sind. Deshalb geht er davon aus, wenn das Moratorium so beschlossen wird, dass dann die Stadt Schmalkalden nicht mit dieser modernen Technik 5G ausgerüstet wird. Nach seiner Auffassung sollten beide Aspekte, wirtschaftliche Interessen und Gesundheit der Bevölkerung, im Blick behalten werden. Das Ziel des Moratoriums kann der Bürgermeister unterstützen, um zu erfahren, wie hoch das gesundheitliche Risiko ist. Als nächste Frage wäre dann zu klären, wie das Risiko minimiert werden kann, um vertrauensbildend moderne Technik einsetzen zu können. Wie bereits erwähnt, kann die Stadt mit dem Moratorium das Vorhaben nicht verhindern, aber mit Blick auf die städtische Industrie ein gewisses Signal setzen. Der Bürgermeister weist auch darauf hin, dass eine solche Entscheidung eine politische Wirkung auf das Umland und möglicherweise auch auf die Wirtschaft hat. Deshalb sollte die Bundesregierung alles versuchen, um das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Um lösungsorientiert zu verfahren, wäre es auch möglich, das Moratorium erst einmal zeitlich zu befristen. Der Stadtrat könnte sich gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung bemühen, über amtliche Stellen Informationen einzuholen, um die Risiken hinsichtlich Gesundheit abschließend zu klären. Nach der zeitlichen Befristung müsste sich dann noch einmal neu mit dem Thema beschäftigt werden.
Da die inhaltlichen Formulierungen im Beschlussvorschlag strittig sind, schlägt der Bürgermeister vor, das Thema vor der Stadtratssitzung im Ältestenrat, am 02.06.2020, nochmals zu besprechen und den Beschlussvorschlag möglicherweise neu zu formulieren. Der Bürgermeister wird unter Berücksichtigung des Einverständnisses vom Antragsteller die Beschlussvorlage heute nochmals zurückziehen. Der Fraktionsvorsitzende der BI/FW ist mit jedem Vorschlag einverstanden, um aktiv zu werden und an das Ziel zu kommen. Es sollte jedoch keine weitere Zeit mehr versäumt werden.
Hinsichtlich der Zuständigkeit der Thematik ist Herr Dr. Svoboda der Auffassung, dass die Grundsatzentscheidung in den Wirtschaftsförderungsausschuss gehört. Für die Stellungnahme zur Errichtung von Masten hingegen ist der Bauausschuss zuständig. In diesem Zusammenhang äußert er noch die Bitte, dass im Ältestenrat eine Formulierung des Beschlusses gewählt wird, die auch umsetzbar ist. Der Vorschlag des Bürgermeisters wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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