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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Informationen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Berichte aus den Ausschüssen |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024 |
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StR/2024/006 |
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Ö 6 |
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Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden; Hier: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden |
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BV 162/24 |
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Ö 7 |
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Besetzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport, hier: Nachbenennung der Vertreter des Behinderten- und des Seniorenbeirates |
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BV 009/25 |
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Ö 8 |
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Bestätigung des neu erstellten Einzelhandelskonzepts für die Stadt Schmalkalden |
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BV 054/24 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss |
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BV 010/25 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 gebilligt.
- Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
- Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Beschluss des Stadtrates Nr. 140/24S vom 09.12.2024 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.
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10.02.2025 - Stadtrat |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 005/25S |
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Beschluss Nr. 005/25S Der Stadtrat beschließt: - Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 gebilligt.
- Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
- Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Beschluss des Stadtrates Nr. 140/24S vom 09.12.2024 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 19 | 1 | 3 | - | - |
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Ö 10 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024
Westendpark; Anschaffung Figurengruppe aus Bronze (HHSt. 5800.9350)
Hier:
1.) Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates Nr. 98/24S vom 23.09.2024 zur außerplanmäßigen Ausgabe
2.) Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vornahme einer außerplanmäßigen Ausgabe
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ES 008/25 |
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Ö 11 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 006/25 |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 001/25 |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 002/25 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 004/25 |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 005/25 |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 007/25 |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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