Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:
Anlagen:
Beschlüsse nichtöffentlich

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024  
StR/2024/006  
Ö 6  
Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden; Hier: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 162/24  
Ö 7  
Besetzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport, hier: Nachbenennung der Vertreter des Behinderten- und des Seniorenbeirates  
BV 009/25  
Ö 8  
Bestätigung des neu erstellten Einzelhandelskonzepts für die Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 054/24  
Ö 9  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 010/25  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 gebilligt.
  2. Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
  4. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der Beschluss des Stadtrates Nr. 140/24S vom 09.12.2024 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.

 

   
    10.02.2025 - Stadtrat
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 005/25S   
   

Beschluss Nr. 005/25S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 gebilligt.
  2.                Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3.                Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
  4.                Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5.                Der Beschluss des Stadtrates Nr. 140/24S vom 09.12.2024 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

1

3

-

-

 

Ö 10  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 Westendpark; Anschaffung Figurengruppe aus Bronze (HHSt. 5800.9350) Hier: 1.) Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates Nr. 98/24S vom 23.09.2024 zur außerplanmäßigen Ausgabe 2.) Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vornahme einer außerplanmäßigen Ausgabe  
Enthält Anlagen
ES 008/25  
Ö 11  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 006/25  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 001/25  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 002/25  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 004/25  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 005/25  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 007/25  
N 9     (nichtöffentlich)    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Beschlüsse nichtöffentlich (446 KB)