Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Herr Kaminski führt aus, dass Auslöser für diese erste Änderung der neuen Hauptsatzung die öffentliche Bekanntmachung gemäß Baugesetzbuch war. Der Thüringer Rechtsrahmen lässt eine Veröffentlichung ausschließlich über die Homepage zu. Das Baugesetzbuch ist Bundesrecht, sodass Bebauungs- oder Flächennutzungspläne neben der Homepage auch weiterhin über das Amtsblatt zu veröffentlichen sind. Außerdem wird in einer weiteren Angelegenheit Rechtskonformität hergestellt: Aufgrund der Anhebung der gesetzlichen Mindestbeträge liegt der aktuelle monatliche Sockelbetrag der Stadträte von 120 € unter dem neuen Mindestbetrag von 122,71 € und ist daher anzupassen. Orientiert am Mindestbetrag soll der Sockelbetrag nunmehr 125 € betragen. Diese Anpassung erfolgt ausdrücklich nicht auf Wunsch der Stadträte, sondern zur Herstellung der Rechtskonformität.
Beschluss Nr. 002/25S
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage im Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.
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