Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden; Hier: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:002/25S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 162/24 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden; Hier: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/3 Innerer Service und Betriebliches Gesundheitsmanagement Bearbeiter/-in: Wagner, Maria

 

Herr Kaminski führt aus, dass Auslöser für diese erste Änderung der neuen Hauptsatzung die öffentliche Bekanntmachung gemäß Baugesetzbuch war. Der Thüringer Rechtsrahmen lässt eine Veröffentlichung ausschließlich über die Homepage zu. Das Baugesetzbuch ist Bundesrecht, sodass Bebauungs- oder Flächennutzungspläne neben der Homepage auch weiterhin über das Amtsblatt zu veröffentlichen sind.

Außerdem wird in einer weiteren Angelegenheit Rechtskonformität hergestellt: Aufgrund der Anhebung der gesetzlichen Mindestbeträge liegt der aktuelle monatliche Sockelbetrag der Stadträte von 120 € unter dem neuen Mindestbetrag von 122,71 € und ist daher anzupassen. Orientiert am Mindestbetrag soll der Sockelbetrag nunmehr 125 € betragen. Diese Anpassung erfolgt ausdrücklich nicht auf Wunsch der Stadträte, sondern zur Herstellung der Rechtskonformität.

 


Beschluss Nr. 002/25S

 

Der Stadtrat beschließt

die in der Anlage im Entwurf beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

-

-

-

-