Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bestätigung des neu erstellten Einzelhandelskonzepts für die Stadt Schmalkalden  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 8 Beschluss:004/25S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 054/24 Bestätigung des neu erstellten Einzelhandelskonzepts für die Stadt Schmalkalden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Das vorgelegte neue Einzelhandelskonzept, so der Bürgermeister, betrachtet „im Überflug“ die Einzelhandelslandschaft der Stadt Schmalkalden. Auf zu entwickelnde oder besonders schützenswerte Schwerpunkte geht es hingegen kaum ein. Im Rahmen der Diskussion zur Klausur hat der WiFö-Ausschuss festgestellt, dass einige Dinge zu pauschal analysiert wurden, was in Teilen zu einem falschen Bild führt. Unter Berücksichtigung dieser Kritik kann dem vorliegenden Konzept aber zugestimmt werden, unter der Maßgabe, dass am Standort Wilhelm-Külz-Straße eine Apotheke nicht vorzusehen ist, um die 4 Apotheken der Innenstadt zu schützen.

 

Laut Herrn Abicht geht es nicht darum, die Weiterentwicklung der Apotheken generell zu verhindern, sondern nur, wo. Das vorliegende Einzelhandelskonzept ist eine Ist-Analyse.

Herr Danz ergänzt, dass keine konkreten Maßnahmen aus dem Konzept abgeleitet werden können.

 

Herr Kaiser schildert, dass mit Bestätigung des Einzelhandelskonzeptes dieses die Planungsgrundlage für alle Bauleitpläne bildet. Im Rahmen der Abwägung kann es ein Mittel zur Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandel sein, beispielsweise, um Überversorgungen zu vermeiden. Er sieht das vorliegende Konzept daher als ausführliche Arbeitsgrundlage.

 

Herr Abicht merkt an, dass Konzepte keine Gesetzesgrundlage darstellen, sondern eine Orientierungsrichtung beinhalten.

 

Frau Dr. Simon hinterfragt, warum sich in der Külz-Straße als Außenbereich keine Apotheke ansiedeln sollte. Aufgrund der vorhandenen Parkplätze wäre diese gut erreichbar. In der Innenstadt wird sich zudem keine Apotheke neu niederlassen. Die Möglichkeit zur Etablierung einer Apotheke in der Külz-Straße sollte bleiben.

Der Bürgermeister führt aus, dass es hierbei um den Schutz der bestehenden 4 Apotheken in der Innenstadt geht. Dies sind die Rosen-, Hirsch-, Schloss- und Henneberg-Apotheke. Als politischer Wille soll festgehalten werden, in der Külz-Straße keine mit den Innenstadt- bzw. innenstadtnahen Apotheken konkurrierende weitere Apotheke anzusiedeln. Eine Öffnung dessen würde bei der Abwägung im Rahmen einer Bauleitplanung die Widerspruchsmöglichkeit nehmen. Aus Kundensicht ist die Sichtweise von Frau Dr. Simon jedoch nachvollziehbar.

Der Diskussion dieses Beschlussvorschlags gingen 3 Stunden Beratung zur WiFö-Klausur voraus, wie Herr Kaminski anmerkt.

 

Frau Dr. Blaschke bestätigt, dass es sich die Mitglieder des WiFö-Ausschusses zur Klausur nicht leichtgemacht haben. Wenn die Innenstadt geschützt, gefördert und entwickelt werden soll, muss die Stadt diesbezüglich konsequent sein und den Einzelhandel dementsprechend konzipieren.

Kunden, die eine Apotheke per Pkw erreichen müssen, können die Elisabeth-Apotheke nutzen, deren Parkplätze sich direkt vor dem Eingang befinden. An der Hirsch-Apotheke kann man ebenfalls gut parken. Die Konkurrenz der Online-Apotheken sollte ebenso nicht außer Acht gelassen werden. Auch aufgrund der guten Beratungsleistungen sind die etablierten Apotheken eine Bereicherung für die Stadt.

 

Herr Abicht wiederholt, dass kein Wettbewerb ausgehebelt, sondern die städtische Planungshoheit genutzt wird, um nach vorangegangener langer Diskussion festzulegen, dass in der Külz-Straße seitens der Stadt keine Apotheke denkbar ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Das durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH erstellte Einzelhandelskonzept für die Stadt Schmalkalden wird in den Grundzügen bestätigt und bildet die Grundlage für die weitere zukünftige Planung der Entwicklung des Einzelhandels und der Einzelhandelsstandorte in der Stadt Schmalkalden.
  2.                Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rewe – Wilhelm-Külz-Str.“ wird der Ansiedlung einer Apotheke nicht zugestimmt.
  3.                Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Analyse bezüglich der Einzelhandelsstruktur in der Innenstadt zu vertiefen und nach Abschluss dem Stadtrat vorzulegen.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

2

1

-

-