Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 04.04.2022 (Beschluss-Nr.: 027/22S). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Stadtrat am 26.06.2023 gefasst (Beschluss-Nr.: 105/23S). Die 1. öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023. Durch den Wegfall des §13b BauGB wurde am 09.12.2024 (Beschluss-Nr.: 140/24S) ein erneuter Billigung- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die 2. öffentliche Auslegung wurde vom 17.12.2024 bis einschließlich 22.01.2025 durchgeführt.
Mit einem Rundschreiben des TLVwA (Referat 340 Bauleitplanung) wurde im Januar 2025 darüber informiert, dass eine Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ausschließlich im Internet bundesrechtlich nicht zulässig ist. Es bedarf daher stets einer analogen Bekanntmachung jenseits des Internets, z. B. in einem gedruckten Amtsblatt, einer Tageszeitung oder durch Aushang. Verstöße gegen § 3 Abs. 2 BauGB sind für die Rechtswirksamkeit von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach dem BauGB beachtlich. Sie können zur Unwirksamkeit der Planung bzw. Satzung führen (§ 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Aus diesem Grund wird die Hauptsatzung hinsichtlich § 3 BauGB angepasst und die Veröffentlichungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ muss wiederholt werden.
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