Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 9 Beschluss:005/25S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:01 - 20:36
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 010/25 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Wie der Bürgermeister informiert, ergaben sich Änderungen bei den Ausgleichsmaßnahmen, weshalb der Billigungs- und Auslegungsbeschluss nochmals zu fassen ist.

Herr Hilpert ergänzt, dass aufgrund der parallel zur Veröffentlichung auf der Homepage vorzunehmenden Veröffentlichung im Amtsblatt die Auslegung wiederholt werden muss.

Im Zuge der vorangegangenen Auslegung ging vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) eine Stellungnahme ein, wonach 3 Ersatzmaßnahmen abgelehnt werden. Folglich musste die Verwaltung neue Ausgleichsflächen finden. Da diese in den vorhergehenden Stellungnahmen nicht enthalten waren, müssen sie mit der nochmaligen Auslegung allen Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt werden.

Der Bauamtsleiter erläutert die entfallenen sowie die neuen Ersatzmaßnahmen, die der Anlage „Erläuterungen Kompensationsmaßnahmen“ zur Beschlussvorlage entnommen werden können.

 


Beschluss Nr. 005/25S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 gebilligt.
  2.                Der Entwurf zur 3. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.02.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3.                Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 3. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
  4.                Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5.                Der Beschluss des Stadtrates Nr. 140/24S vom 09.12.2024 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

1

3

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