Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
2.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
3.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.
14.03.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - Empfehlung
27.03.2023 - Stadtrat
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 014/23S
Beschluss Nr. 014/23S
Der Stadtrat beschließt:
1.)
Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 samt ihren Anlagen wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
2.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird gemäß §§ 57 und 62 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschlossen.
3.)
Der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Stellenplan wird beschlossen.