Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden zur Sondernutzungsgebührensatzung.
Begründung:
Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße, Plätze etc. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, immer wenn eine öffentliche Fläche anders genutzt wird als in der Regel üblich, spricht man von einer Sondernutzung die gemäß § 16 Straßengesetz einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.
Die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden stammt aus dem Jahr 2001. Die Satzung wurde seitens der Verwaltung nicht inhaltlich, sondern nur redaktionell (Anpassung DM / € Betrag) überarbeitet. Lediglich die Anlage der Sondernutzungsgebührensatzung wurde seitens der Verwaltung überarbeitet und erhielt eine Anpassung der Gebühren. Wie im Wirtschaftsförderausschuss am 13.04.2023 festgelegt, besteht künftig für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit auf Gebührenerlass der Sondernutzung mittels Antragstellung nach Beschlussfassung des Kulturausschusses.
Gleichfalls ist die noch existierende Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen aufzuheben, da durch die Eingemeindung des Ortsteiles die Anwendung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden ausschließlich erfolgt.
*) klarstellend wird festgehalten: - Parteiveranstaltungen sind gebührenfrei - bei Abweichungen von der Satzung (für besondere Veranstaltungen oder Veranstaltungen ehrenamtlicher Vereine auf dem Altmarkt) entscheidet der Kulturausschuss über die Gebührenbefreiung - bei den Punkten mit „?“ wird dem Gebührenvorschlag der Verwaltung zugestimmt
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