Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 24.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 20:03
Raum: Beratungsraum 4
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2023  
HFA/2023/049  
Ö 3  
Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024  
Enthält Anlagen
BV 125/23  
Ö 4  
Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024  
Enthält Anlagen
BV 126/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.

 

 

   
    05.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - Empfehlung
   

Folgende Beschlussempfehlung geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses an den Stadtrat:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.           

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

-

1

-

-

 

   
    25.09.2023 - Stadtrat
    Ö 8 - zurückgestellt
   
   
    24.10.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - Empfehlung
   

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

4

-

1

-

-

 

   
    06.11.2023 - Stadtrat
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 140/23S   
   

Beschluss Nr. 140/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.

 

  1. Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.

 

  1. Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen. 

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

19

-

2

-

-

 

Ö 5  
Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 Forstwirtschaftliche Unternehmen; Wegeunterhaltung; Hier: Überplanmäßige Ausgabe  
Enthält Anlagen
BV 152/23  
Ö 6  
Genehmigung zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Zuge der 1150-Jahrfeier; Hier: Vorgriff auf den Haushalt 2024  
BV 153/23  
Ö 7  
Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile  
Enthält Anlagen
BV 134/23  
Ö 8  
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile  
Enthält Anlagen
BV 135/23  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 143/23  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 101/23-1  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 148/23  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 137/23  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 150/23  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 157/23  
N 9     (nichtöffentlich)