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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2023 |
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HFA/2023/049 |
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Ö 3 |
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Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis als Verbandsmitglied in den Zweckverband Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Wirkung zum 01.01.2024 |
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BV 125/23 |
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Ö 4 |
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Erhöhung der Verbandsumlage für die Mitglieder des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ab dem Haushaltsjahr 2024 |
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BV 126/23 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.
- Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.
- Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.
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05.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 4 - Empfehlung |
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Folgende Beschlussempfehlung geben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses an den Stadtrat: Der Stadtrat beschließt: - Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.
- Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.
- Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 5 | - | 1 | - | - |
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25.09.2023 - Stadtrat |
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Ö 8 - zurückgestellt |
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24.10.2023 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 4 - Empfehlung |
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Beschlussempfehlung: Der Stadtrat beschließt: - Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.
- Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.
- Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 4 | - | 1 | - | - |
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06.11.2023 - Stadtrat |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 140/23S |
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Beschluss Nr. 140/23S Der Stadtrat beschließt: - Die von den Mitgliedern des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu zahlende und bislang insgesamt 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Verbandsumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr erhöht.
- Anlässlich der unter Punkt 1. definierten Erhöhung der Verbandsumlage erhöht sich der von Seiten der Stadt Schmalkalden zu zahlende und bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr betragende Anteil an der Verbandsumlage ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr.
- Die seitens der Stadt Schmalkalden in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kultur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen entsendeten Verbandsräte werden bevollmächtigt, der unter Punkt 1. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung der Verbandsumlage von bislang 2.600.000,00 € je Haushaltsjahr auf 2.825.000,00 € je Haushaltsjahr sowie der unter Punkt 2. definierten und zum Haushaltsjahr 2024 wirksam werdenden Erhöhung des von Seiten der Stadt Schmalkalden zu tragenden Anteils an der Verbandsumlage von bislang 806.000,00 € je Haushaltsjahr auf 861.625,00 € je Haushaltsjahr zuzustimmen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 19 | - | 2 | - | - |
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Ö 5 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Forstwirtschaftliche Unternehmen; Wegeunterhaltung;
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
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BV 152/23 |
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Ö 6 |
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Genehmigung zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Zuge der 1150-Jahrfeier;
Hier: Vorgriff auf den Haushalt 2024 |
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BV 153/23 |
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Ö 7 |
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Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile |
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BV 134/23 |
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Ö 8 |
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Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile |
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BV 135/23 |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 143/23 |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 101/23-1 |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 148/23 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 137/23 |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 150/23 |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 157/23 |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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