Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister erläutert einleitend, dass seitens des ZV Kultur der Wunsch nach einer höheren Umlageerhöhung bestand, aufgrund der kalkulierten Personalkosten. Die Personalkostenhochrechnung ist jedoch – auch bei der Stadtverwaltung – schwierig. Mit der in der Beschlussvorlage dargestellten Erhöhung – der auch der Kreistag zugestimmt hat – ist die Finanzierung des ZV Kultur für 2023 und 2024 auskömmlich abgesichert. Im Jahr 2024 wird sich umfassend mit der Finanzierung ab 2025 zu beschäftigen sein.
Herr Liebaug kann die Verfahrensweise mittragen, ist aber „nicht glücklich damit“, da der Kreistag der Erhöhung bei einer Kultur-Stiftung des Landkreises zugestimmt hat, beim ZV Kultur jedoch nicht. Herr Kaminski kann aber die defensive Haltung der Kämmerer von Stadt sowie Landkreis verstehen und möchte das Jahresergebnis 2023 im I. Quartal 2024 abwarten, als Richtungsweiser.
Auf Nachfrage von Herrn Kaiser bestätigt der Bürgermeister, dass der ZV Kultur eine Rücklage von ca. 700.000 € hat. Diese schmilzt, wenn die Erhöhung aus Rücklagemitteln gedeckt wird, so Herr Liebaug.
Herr Werner weist darauf hin, dass der ZV Kultur Rücklagemittel in Anspruch nehmen muss, eventuell nochmals in 2024. Die Stadt ihrerseits vermutlich ebenso, zum Jahresende 2023. Daher bietet die defensive Variante (keine höhere Umlageerhöhung) mehr Sicherheit. Laut Herrn Liebaug ist eine Rücklagenentnahme bereits eingeplant, jedoch nicht in der nunmehr erforderlichen Höhe. Der ZV Kultur braucht aber Geld für Projekte, nicht nur zur Selbstverwaltung. Diese Gefahr hat der Landkreis ausgeräumt, z.B. in Bezug auf die Dauerausstellung im Schloss-Museum, was im Auge behalten werden muss.
Frau Dr. Simon hinterfragt die fehlende Vorberatung, beispielsweise im WiFö-Ausschuss. Dazu führt der Bürgermeister aus, dass über die geplante Aufnahme der Stadt Zella-Mehlis in den ZV Kultur im Kultur-Ausschuss informiert wurde. Die Vorberatung finanzieller Sachverhalte – in diesem Fall die Umlageerhöhung – ist Sache des Haupt- und Finanzausschusses. Der Sachverhalt wurde somit ordnungsgemäß vorberaten.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
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