Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile  

 
 
32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: Empfehlung
Datum: Di, 24.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 20:03
Raum: Beratungsraum 4
Ort:
BV 134/23 Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik

 

Herr Kaminski teilt mit, dass die Beschlussvorlage im Bauausschuss vorberaten wurde. Er dankt Herrn Haß dafür, dass er zu diesem und dem folgenden TOP heute anwesend ist und vorab die beiden Beschlussvorlagen in allen Ortsteilen vorgestellt hat.

 

Die Rechtsaufsicht prüft die Friedhofssatzung vor.

 

Aus dem Ortsteilrat Wernshausen berichtet Herr Zimmermann, dass die Grabmaße sich von denen im übrigen Stadtgebiet unterscheiden, sodass das begonnene Grabfeld zunächst voll belegt wird, zu denselben Gebühren wir im übrigen Stadtgebiet, und dann automatisch die Umstellung auf die einheitliche Größe erfolgt.

Die mögliche Gestaltungsform mit aufgestellten Urnenrasenreihengrabplatten wurde dem Ortsteilrat Wernshausen zugesagt. Herr Haß merkt an, dass die Friedhofssatzung den generellen Rahmen für die nächsten Jahre bildet und es für die Gestaltungsformen eine Richtlinie geben wird. Da es zur Gestaltung auch aus anderen Ortsteilen Anfragen gab, wird er alle Ortsteilräte nochmals entsprechend einbeziehen.

 

Frau Dr. Simon fragt nach der Möglichkeit von Baumbestattungen. Laut Herrn Haß wäre dies ein aufzunehmender Punkt, derzeit fehlt jedoch die Voraussetzung, weil noch kein Bereich festgelegt ist. Aktuell, so der Bürgermeister, ist der von der Rechtsaufsicht geforderte Rahmen festzulegen, da beim Ortsteil Wernshausen die Übergangsfrist abgelaufen ist. Alles Weitere, z.B. die Baumbestattungen, kann später diskutiert und aufgenommen werden.

 

Herrn Kaiser interessiert, ob der Hinweis aus einem der Ortsteile aufgenommen wurde, die Beisetzung einer Urne in einem Erdbestattungsgrab zu ermöglichen. Herr Haß wird dies prüfen, der Hinweis sollte aber aufgenommen sein.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile mit Wirkung zum 01.01.2024.
  2.                Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden vom 04.12.2013 wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben.
  3.                Die Friedhofssatzung der Gemeinde Wernshausen vom 12.02.2010 wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben.
  4.                Die Friedhofssatzung des OT Springstille behält weiterhin ihre Gültigkeit.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

5

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