Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 135/23  

 
 
Betreff: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/3 Tiefbau und Grünflächen Bearbeiter/-in: Haß, Henrik
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
13.09.2023    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.10.2023 
32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtrat Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport Vorberatung
Anlagen:
Schmalk_FriedhofsgebührenSatzung-2024_230907
Schmalk_FriedhofsgebührenBerechnung-2024_230907

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden und Ortsteile mit Wirkung zum 01.01.2024.
  2. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden vom 08.08.2005 wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben.
  3. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wernshausen vom 27.07.2007 wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben.
  4. Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Springstille, jetzt OT Springstille, behält weiterhin ihre Gültigkeit.  

 


Begründung:

 

Im Zuge der Angleichung und Koordination des Bestattungswesens in der Stadt Schmalkalden einschließlich der Ortsteile bedarf die aktuelle Friedhofsgebührensatzung einer Überarbeitung und Neuaufstellung. Ziel dieser Überarbeitung und Neuaufstellung ist es, die vorhandenen Gebühren der einzelnen Friedhöfe zu vereinheitlichen.

Die aktuellen Gebühren wurden zudem durch den Thüringer Rechnungshof als zu niedrig eingestuft. Die Gebühren der Stadt Schmalkalden sind seit 2005 und die des OT Wernshausen seit 2007 nicht mehr angepasst worden. Mit den stetig gestiegenen Bewirtschaftungskosten ist hierdurch der zu erbringende finanzielle Aufwand der Stadt Schmalkalden immer weiter gestiegen. 

 

Aufgrund von Änderungen im Umsatzsteuergesetz ist zukünftig für bestimmte Dienstleistungen ebenfalls die jeweils gültige Umsatzsteuer auszuweisen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

Die finanziellen Auswirkungen können durch die noch unbekannten zu erwartenden Beisetzungszahlen und Arten der Bestattung in den nächsten Jahren noch nicht berechnet werden.

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

24.10.2023

-

-

-

 

 

Ortsteilrat Asbach

10.10.2023

 

 

 

X

 

Ortsteilrat Grumbach

05.10.2023

3

1

-

X

 

Ortsteilrat Mittelschmalkalden

21.09.2023

 

 

 

X

 

Ortsteilrat Mittelstille

26.09.2023

 

 

 

X

 

Ortsteilrat Möckers

09.10.2023

 

 

 

X

 

Ortsteilrat Wernshausen

28.09.2023

 

 

 

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

13.09.2023

-

-

-

X

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schmalk_FriedhofsgebührenSatzung-2024_230907 (346 KB)    
Anlage 2 2 Schmalk_FriedhofsgebührenBerechnung-2024_230907 (306 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   27.10.2023 08:53:03   Michaela Dehler