Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 05.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:50
Raum: Rathaussaal
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Würdigung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Peter Handy, Michael Henke und Brigitte Zech aus Schmalkalden      
Ö 3  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 4  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.12.2023  
SR/2023/059  
Ö 7  
Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2024 durch den Bürgermeister      
Ö 8  
Kommunalwahl 2024 - Berufung der Wahlleitung  
BV 010/24  
Ö 9  
Grundsatzbeschluss Kommunale Wärmeplanung  
BV 004/24  
Ö 10  
Grundstück der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 0, Flurstück 1009/10, und Grundstücke der Gemarkung Schwallungen, Flur 0, verschiedene Flurstücke Hier: Gemarkungstausch  
BV 009/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der in der als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht konkret definierte Gemarkungstausch wird beschlossen. Die Stadt Schmalkalden ist bestrebt, diesen Gemarkungstausch umzusetzen.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden wird ermächtigt und beauftragt, den unter Punkt 1. definierten Gemarkungstausch und die in diesem Zusammenhang erforderliche Liegenschaftsvermessung bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sowie die erforderliche Katasterberichtigung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden, zu beauftragen bzw. zu beantragen.

 

  1. Sämtliche Kosten des unter den Punkten 1. und 2. definierten Gemarkungstausches (Kosten der erforderlichen Liegenschaftsvermessung und Kosten der erforderlichen Katasterberichtigung) hat die Stadt Schmalkalden zu tragen. Die Gemeinde Schwallungen hat der Stadt Schmalkalden nach dem Abschluss der im Zusammenhang mit dem Gemarkungstausch durchzuführenden Liegenschaftsvermessung sowie im Anschluss an die durchzuführende Katasterberichtigung zehn Prozent der Kosten des Gemarkungstausches zu erstatten.

 

 

 

 

   
    23.01.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    N 5 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    05.02.2024 - Stadtrat
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 004/24S   
   

Beschluss Nr. 004/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der in der als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht konkret definierte Gemarkungstausch wird beschlossen. Die Stadt Schmalkalden ist bestrebt, diesen Gemarkungstausch umzusetzen.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden wird ermächtigt und beauftragt, den unter Punkt 1. definierten Gemarkungstausch und die in diesem Zusammenhang erforderliche Liegenschaftsvermessung bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sowie die erforderliche Katasterberichtigung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden, zu beauftragen bzw. zu beantragen.

 

  1. Sämtliche Kosten des unter den Punkten 1. und 2. definierten Gemarkungstausches (Kosten der erforderlichen Liegenschaftsvermessung und Kosten der erforderlichen Katasterberichtigung) hat die Stadt Schmalkalden zu tragen. Die Gemeinde Schwallungen hat der Stadt Schmalkalden nach dem Abschluss der im Zusammenhang mit dem Gemarkungstausch durchzuführenden Liegenschaftsvermessung sowie im Anschluss an die durchzuführende Katasterberichtigung zehn Prozent der Kosten des Gemarkungstausches zu erstatten.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

12

3

5

-

-

 

   
    06.03.2024 - Ortsteilrat Wernshausen
    N 8 - Empfehlung
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 11  
Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Sondergebiet Energiegewinnung aus PV - Vor der Wolfskuppe; hier: Änderung des Namens  
BV 008/24  
Ö 12  
Bebauungsplan "Möckerser Berg" im OT Mittelschmalkalden hier: Billigungs- und Offenlegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 196/23  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 007/24  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 002/24  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 003/24  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 005/24  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 013/24  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 014/24  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 015/24  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 016/24  
N 11     (nichtöffentlich)