Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Grundstück der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 0, Flurstück 1009/10, und Grundstücke der Gemarkung Schwallungen, Flur 0, verschiedene Flurstücke Hier: Gemarkungstausch  

 
 
39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 10 Beschluss:004/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:50
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 009/24 Grundstück der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 0, Flurstück 1009/10, und Grundstücke der Gemarkung Schwallungen, Flur 0, verschiedene Flurstücke
Hier: Gemarkungstausch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/4 Liegenschaften und Forsten Bearbeiter/-in: Scharfenberg, Niklas

 

Wie der Bürgermeister informiert, geht es hier um das interkommunale Gewerbegebiet Schmalkalden/Schwallungen. Die aktuelle Gemarkungsgrenze verläuft nicht geradlinig, was dazu führt, dass bei einer Bebauung die Gemarkungsgrenze überbaut würde. Es wären sowohl im B-Plan-Verfahren als auch im Genehmigungsverfahren zwei Kommunen zu beteiligen. Daher wurde der dargestellte Gemarkungstausch mit der Gemeinde Schwallungen abgestimmt, wodurch die Grenzlinie weitestgehend begradigt werden kann. Folglich wird die Bebaubarkeit innerhalb der Gemarkungsgrenze ermöglicht.

Ein weiterer Grund liegt in der Bauleitplanung: Der B-Plan ist in Schmalkalden in Entwicklung, einschließlich der Schwallunger Gemarkung. Zunächst wird jedoch für die Niederschmalkalder Gemarkung Baurecht geschaffen. Ob der B-Plan für die Schwallunger Gemarkung genehmigt wird (auf Basis Entwicklungsgebot u.ä.), ist unklar.

Das Votum des Ortsteilrats Wernshausen zu dieser Beschlussvorlage wird im Nachgang eingeholt. Die grundsätzliche Information zum Sachverhalt erfolgte vor geraumer Zeit.

 

Frau Dr. Simon stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zurückzuverweisen. Zum einen ist die Beteiligung des Ortsteilrates und der Bürger noch nicht erfolgt. Zum andern ist der finanzielle Ausgleich nicht geklärt (z.B. Beteiligung der Gemeinde Schwallungen an den Gewerbesteuereinnahmen).

Herr Kaminski führt aus, dass der Gemarkungstausch und das Prozedere mit Schwallungen abgestimmt ist. Über die mögliche Beteiligung wurde im Wirtschaftsförderungsausschuss informiert: Schwallungen kann sich vorstellen, sich an dem von der Stadt Schmalkalden zu tragenden Eigenanteil der Kosten mit 10 % zu beteiligen sowie an den Gewerbesteuereinnahmen mit 10 % beteiligt zu werden. Zudem ist Schwallungen wichtig, dass das Thema „Umverlegung Radweg“ gelöst wird. Der Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung steht noch aus. Beim Gemarkungstausch geht es aber um ein formales Verfahren, welches ca. 6 Monate Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Vertragsabschluss ist davon losgelöst zu betrachten.

 

Herr Kaiser möchte dem Antrag von Frau Dr. Simon widersprechen. Die Beschlussvorlage war recht kurzfristig fertiggestellt. Das Thema selbst wurde jedoch in 3 Ausschüssen vorberaten (WiFö-A, Bau-A und HFA). Selbst wenn keine Bebauung realisiert werden kann, wird mit dem Gemarkungstausch die Gemarkungsgrenze begradigt. Insofern wirbt Herr Kaiser um Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage.

 

Herr Danz stimmt Herrn Kaiser zu, zumal der Gemeinde Schwallungen nichts aufgezwungen wird und diese in eigener Souveränität die notwendigen Beschlüsse fasst.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag von Frau Dr. Simon, die Beschlussvorlage zurück an die Ausschüsse zu verweisen, zur Abstimmung:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

3

14

3

-

-

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Die Stadträte fassen sodann mehrheitlich folgenden Beschluss:

 


Beschluss Nr. 004/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der in der als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht konkret definierte Gemarkungstausch wird beschlossen. Die Stadt Schmalkalden ist bestrebt, diesen Gemarkungstausch umzusetzen.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden wird ermächtigt und beauftragt, den unter Punkt 1. definierten Gemarkungstausch und die in diesem Zusammenhang erforderliche Liegenschaftsvermessung bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) sowie die erforderliche Katasterberichtigung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden, zu beauftragen bzw. zu beantragen.

 

  1. Sämtliche Kosten des unter den Punkten 1. und 2. definierten Gemarkungstausches (Kosten der erforderlichen Liegenschaftsvermessung und Kosten der erforderlichen Katasterberichtigung) hat die Stadt Schmalkalden zu tragen. Die Gemeinde Schwallungen hat der Stadt Schmalkalden nach dem Abschluss der im Zusammenhang mit dem Gemarkungstausch durchzuführenden Liegenschaftsvermessung sowie im Anschluss an die durchzuführende Katasterberichtigung zehn Prozent der Kosten des Gemarkungstausches zu erstatten.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

12

3

5

-

-