Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 010/24  

 
 
Betreff: Kommunalwahl 2024 - Berufung der Wahlleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 180/23
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Körner, Paul
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.01.2024 
34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
05.02.2024 
39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (002/24S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss Nr. 156/23S des Stadtrates vom 11.12.2023 wird vollumfänglich aufgehoben.

 

  1. Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Ina Böttner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.

 

  1. Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Maria Wagner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Stellvertreterin der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.

 


 

 

Begründung:

 

Die Mitglieder des Stadtrates wurden am 26.05.2019 für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

„Die Amtszeit der Gemeinderatsmitglieder beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats und endet mit dem Beginn der Amtszeit der neugewählten Gemeinderatsmitglieder.“ (§ 13 Absatz 2 ThürKWG)

 

„Die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder werden in jedem fünften Jahr in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli an einem Sonntag […] abgehalten.“ (§ 8 ThürKWG)

 

Der Wahltermin für die nächste Wahl des Stadtrates der Stadt Schmalkalden wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises noch nicht verbindlich bestimmt. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass die Kommunalwahl am 26.05.2024 durchgeführt wird.

 

Zusätzlich finden parallel zur Wahl des Stadtrates der Stadt Schmalkalden im Stadtgebiet auch die Wahl des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister statt sowie auf Landkreisebene die Wahl des Kreistages und des Landrates.

 

Die Beschlussfassung aus Dezember 2023 ist deshalb aufzuheben, da die bestellte Wahlleiterin Frau Monika Dierich auf unbestimmte Zeit nicht im Dienst sein wird und nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bzw. Kreiswahlleitung nur eine Stellvertretung benannt werden darf. 

 

Der Wahlleiter (m/w/d) ist Vorsitzender des Wahlausschusses in der Stadt/Gemeinde. Er beruft die Beisitzer des Wahlausschusses und für jeden Beisitzer einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Wahl­ausschus­ses, ihre Stellvertreter und der Schriftführer sind per Gesetz zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

 

Da in 2024, wenn auch zeitversetzt, sowohl Kommunal- als auch Europa- und Landtagswahlen stattfinden, wurde festgelegt, hausintern eine Arbeitsgemeinschaft (AG) mit dem Titel „Wahlen 2024“ zu etablieren. Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Schmalkalden werden diesbezüglich nach erfolgter bilateraler Rücksprache berufen:

 

Frau Ina Böttner

Frau Maria Wagner

Herr Paul Körner

Frau Michelle Kaufmann

Frau Christiane Handy.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 


 

Anlagen

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

23.01.2024

6

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X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   29.01.2024 09:13:59   Michaela Dehler