Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 004/24  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss Kommunale Wärmeplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:80 Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing Bearbeiter/-in: Handy, Christiane
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung Vorberatung
22.01.2024    Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Verkehr      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.01.2024 
34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
05.02.2024 
39. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (003/24S)

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt beauftragt die Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung.

 

  1. Die Leistung eines Eigenanteils i. H. v. 10 % zu dem Förderantrag zur Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung sind durch die Stadt zu leisten.

 


 

Begründung:

 

Die Stadtverwaltung hat fristgerecht einen Antrag zur Förderung einer Konzepterstellung für die kommunale Wärmeplanung gestellt. Der Antrag wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie beim Bund mit Datum vom 23.11.23 eingereicht. Anträge, die vor dem 31.12.2023 gestellt wurden, erhalten eine 90 %ige Förderung.

 

Es ist vorgesehen, dass ein externer Dienstleister einen Wärmeplan für die Stadt Schmalkalden erarbeitet. Aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze besteht seit 01.01.2024 die Pflicht, dass Kommunen eine solche Planung entwickeln.

 

Dafür ist eine 90%ige Förderung durch den Bund vorgesehen. Das Volumen des Förderantrags beträgt insgesamt 121.400,- EUR. Davon sind Eigenmittel i. H. v. 12.140,- EUR notwendig, die die Stadt vorhalten muss.

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:rdermittel des Bundes

 

       in Höhe von: 109.260,00

       davon im Jahr 2024: 54.630,00 €

       davon im Jahr 2025: 54.630,00 €

 

       HHSt: 6100.1700

Ausgabe: Dienstleistungshonorar

 

       in Höhe von: 121.400,00

       davon im Jahr 2024: 60.700,00 €

       davon im Jahr 2025: 60.700,00 €

 

       HHSt: 6100.6550

 

siehe Begründung

 

Unter dem Vorbehalt, dass die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2024 sowie in dem dazugehörigen Finanzplan und Investitionsprogramm Berücksichtigung finden und der dementsprechende Haushaltsplan 2024 Rechtskraft erlangt.

 

Schmalkalden, den 19.01.2024

 

gez. Werner

Kämmerer

 

 

 


 

Anlagen

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

mmerer

rgermeister / Erster Beigeordneter

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

23.01.2024

5

1

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

22.01.2024

4

1

-

X

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   29.01.2024 09:02:54   Michaela Dehler