Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat fristgerecht einen Antrag zur Förderung einer Konzepterstellung für die kommunale Wärmeplanung gestellt. Der Antrag wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie beim Bund mit Datum vom 23.11.23 eingereicht. Anträge, die vor dem 31.12.2023 gestellt wurden, erhalten eine 90 %ige Förderung.
Es ist vorgesehen, dass ein externer Dienstleister einen Wärmeplan für die Stadt Schmalkalden erarbeitet. Aufgrund der Verabschiedung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze besteht seit 01.01.2024 die Pflicht, dass Kommunen eine solche Planung entwickeln.
Dafür ist eine 90%ige Förderung durch den Bund vorgesehen. Das Volumen des Förderantrags beträgt insgesamt 121.400,- EUR. Davon sind Eigenmittel i. H. v. 12.140,- EUR notwendig, die die Stadt vorhalten muss.
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