Der Beschluss Nr. 156/23S des Stadtrates vom 11.12.2023 wird vollumfänglich aufgehoben.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Ina Böttner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Maria Wagneranlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Stellvertreterin der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
23.01.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
N 4 - Empfehlung
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05.02.2024 - Stadtrat
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 002/24S
Beschluss Nr. 002/24S
Der Stadtrat beschließt:
Der Beschluss Nr. 156/23S des Stadtrates vom 11.12.2023 wird vollumfänglich aufgehoben.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Ina Böttner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Maria Wagner anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2024 zur Stellvertreterin der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.