Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB ein Bebauungsplan Sondergebiet mit der Bezeichnung „Einkaufszentrum Renthofstraße“ aufgestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird daher verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
16.12.2019 - Stadtrat
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 094/19S
Beschluss-Nr. 094/19S
Der Stadtrat beschließt:
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB ein Bebauungsplan Sondergebiet mit der Bezeichnung „Einkaufszentrum Renthofstraße“ aufgestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird daher verzichtet.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.