Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan Sondergebiet "Einkaufszentrum Renthofstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 7 Beschluss:094/19S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:04 - 22:40
Raum: Rathaussaal
Ort:
Zusatz: Schellenberg Stellv. Vorsitzende
BV 122/19 Bebauungsplan Sondergebiet "Einkaufszentrum Renthofstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Die Atlas-Bau GmbH Weimar hat die Immobilie des Einkaufszentrums in der Renthofstraße erworben und beabsichtigt, das Gebäude umzubauen.

Der nun vorliegende Bauantrag weicht in Bezug auf die Flächengröße des Einkaufscenters und die neu zu errichtenden Wohungen von dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ab. Um die baurechtlichen Veraussetzungen zu schaffen, ist in Abstimmung mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, FD Kreisplanung, die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Sondergebiet „Einkaufszentrum Renthofstraße“ vorgesehen. Flächenmäßig wurden die Geschäfte KICK, Asiate, REWE, TEDDY, Deichmann, der Parkplatz, der Vorplatz und das Areal des Skoda-Autohauses in den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes mit aufgenommen, um den Bestand zu sichern und den Inhabern auch eine gewisse Rechtssicherheit zu geben.

Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Da der Bebauungsplan ein Drittel öffentlicher Fläche beinhaltet, wird die Stadt ein Drittel und der Bauherr zwei Drittel der Kosten tragen.

 

Herr Dr. Svoboda bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob der Inhaber des Autohauses davon in Kenntnis gesetzt wurde, bevor in der Presse darüber berichtet wird.

 

Da die Beschlussvorlage in den Ausschüssen nicht vorberaten wurde, hat Herr Liebaug noch folgende Fragen dazu:

 

-          Muss der noch existierende Vorhaben- und Erschließungsplan „Kaufhaus am Festplatz“ vom 04.09.1996 aufgehoben werden?

Herr Schmidt erläutert, dass die Aufhebung des Beschlusses nicht zwingend erforderlich ist, da im abzuschließenden Durchführungsvertrag die Einhaltung der Fristen geregelt ist.

 Herr Dr. Svoboda empfiehlt, spätestens mit Beschluss des neuen Bebauungsplanes die Aufhebung des               Vorhaben- und Erschließungsplanes von 1996 zu beschließen, auch wenn es nicht zwingend erforderlich               ist.

 

-          An welcher Stelle des Verfahrens wird die Kostenaufteilung festgeschrieben?

 Im Zusammenhang mit der Beauftragung des Planers wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der               Stadt Schmalkalden und dem Bauherren abgeschlossen. In diesem Vertrag wird auch die Finanzierung                geregelt.

 

Da es keinen weiteren Erläuterungsbedarf gibt, wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt und folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss-Nr. 094/19S

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB ein Bebauungsplan Sondergebiet mit der Bezeichnung „Einkaufszentrum Renthofstraße“ aufgestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.

 

  1. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird daher verzichtet.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

24

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