Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Lageplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.
Begründung:
1. Anlass und Ziele
Die Fa. Atlas-Bau GmbH Weimar hat die Immobilie des Einkaufszentrums am ehemaligen Festplatz Renthofstraße erworben und möchte diese zeitgemäß umbauen. Der Standort des Marktes befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans „Kaufhaus am Festplatz“ vom 04.09.1996. Die darin getroffenen Festsetzungen sind mit den Planungen zum Umbau nicht vereinbar. In Abstimmung mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Kreisplanung, sind daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen.
2. Verfahrensstand
Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).
3. Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planungen im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Angaben zu Ort und Zeit werden im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung getroffen.
4. Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||