Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 122/19  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Sondergebiet "Einkaufszentrum Renthofstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
16.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (094/19S)
Anlagen:
Lageplan räumlicher Geltungsbereich

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB ein Bebauungsplan Sondergebiet mit der Bezeichnung „Einkaufszentrum Renthofstraße“ aufgestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Aufstellungsbeschusses.

 

  1. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird daher verzichtet.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

1.    Anlass und Ziele

 

       Die Fa. Atlas-Bau GmbH Weimar hat die Immobilie des Einkaufszentrums am ehemaligen Festplatz

       Renthofstraße erworben und möchte diese zeitgemäß umbauen.

       Der Standort des Marktes befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und

       Erschließungsplans „Kaufhaus am Festplatz“ vom 04.09.1996. Die darin getroffenen Festsetzungen sind mit

       den Planungen zum Umbau nicht vereinbar.

       In Abstimmung mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Kreisplanung, sind daher die 

       planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Vorhabens zu schaffen.

 

2.   Verfahrensstand

 

        Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der

        Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

        Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).

 

3.    Beteiligung der Öffentlichkeit

 

        Auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1

        BauGB wird verzichtet. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die

        allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planungen im Rahmen der Auslegung nach

        § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Angaben zu Ort und Zeit werden im Rahmen der öffentlichen

        Bekanntmachung getroffen.

 

4.    Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

        Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung des Vorentwurfes

        nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

Lageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan räumlicher Geltungsbereich (319 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   05.12.2019 08:54:01   Heidrun Schrader