Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 116/19  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden sowie deren Vertreter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10 Hauptamt Bearbeiter/-in: Dierich, Monika
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
16.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (093/19S)
Anlagen:
Übersicht Mitglieder Umlegungsausschuss in Folge Kommunalwahl 2019

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat wählt die in der beigefügten Anlage benannten Personen zum Vorsitzenden und den Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden sowie deren Stellvertreter.

 

 

 

 

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Begründung:

 

 

Im Nachgang der im Mai 2019 erfolgten Kommunalwahl wählt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden für die Dauer seiner Amtszeit den Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden und deren Vertreter. Grundlage hierfür bildet § 3 der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22.03.2005, zuletzt geändert am 18.12.2018.

 

Gemäß § 2 ThürUaVO besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss zum höheren technischen Dienst im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation befähigt sein oder mit entsprechender Qualifikation Aufgaben des höheren technischen Dienstes im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation wahrnehmen und seinen Dienstsitz in Thüringen haben.

Unter den Mitgliedern müssen zwei gewählte Stadtratsmitglieder sein. Ein Mitglied (Fachmitglied) soll die

Befähigung zum Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst haben. Steht eine zum

Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigte Person nicht zur Verfügung, kann

eine andere im Liegenschaftsrecht erfahrene Person gewählt werden. Ein Mitglied (Fachmitglied) muss in der

Bewertung von Grundstücken erfahren sein. Stehen in der Stadt Schmalkalden Personen mit den geforderten

Befähigungen als Mitglieder nicht zur Verfügung, so können Personen mit diesen Befähigungen, die nicht

Bürger der Gemeinde sind, gewählt werden.

Für den Vorsitzenden und die Mitglieder sind ein oder mehrere Vertreter zu wählen, die die gleichen

Voraussetzungen erfüllen müssen wie der Vorsitzende oder das Mitglied, zu dessen Vertretung sie gewählt

sind.

Der Vorsitzende und die Fachmitglieder dürfen weder dem Stadtrat noch der Stadtverwaltung angehören.

Weder der Vorsitzende und sein Stellvertreter noch die Mitglieder dürfen hauptamtlich oder hauptberuflich

mit der Verwaltung von Grundstücken der Stadt Schmalkalden oder des Landkreises Schmalkalden- Meiningen

befasst sein.

 

Für die beiden Fachmitglieder, die die besonderen Voraussetzungen nach § 2 ThürUaVO erfüllen müssen,

liegen Besetzungsvorschläge seitens des Rechts- und Kämmereiamtes der Stadt Schmalkalden vor. Hierbei

handelt es sich um Herrn Stefan Barwinek und dessen Vertreter Herrn Norbert Hospes sowie um Frau Christina

Liebetrau und deren Vertreter Herrn Dipl.-Ing. Stephan Luck.

 

Die Vorschläge für die Besetzung mit den beiden Stadtratsmitgliedern sowie deren Stellvertreter wurden nach

Beratung in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Schmalkalden am 27.11.2019 eingereicht.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Mitglieder Umlegungsausschuss in Folge Kommunalwahl 2019 (53 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   06.12.2019 07:40:55   Heidrun Schrader