Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat wählt die in der beigefügten Anlage benannten Personen zum Vorsitzenden und den Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden sowie deren Stellvertreter.
Begründung:
Im Nachgang der im Mai 2019 erfolgten Kommunalwahl wählt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden für die Dauer seiner Amtszeit den Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden und deren Vertreter. Grundlage hierfür bildet § 3 der Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22.03.2005, zuletzt geändert am 18.12.2018.
Gemäß § 2 ThürUaVO besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende muss zum höheren technischen Dienst im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation befähigt sein oder mit entsprechender Qualifikation Aufgaben des höheren technischen Dienstes im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation wahrnehmen und seinen Dienstsitz in Thüringen haben. Unter den Mitgliedern müssen zwei gewählte Stadtratsmitglieder sein. Ein Mitglied (Fachmitglied) soll die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst haben. Steht eine zum Richteramt oder zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigte Person nicht zur Verfügung, kann eine andere im Liegenschaftsrecht erfahrene Person gewählt werden. Ein Mitglied (Fachmitglied) muss in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein. Stehen in der Stadt Schmalkalden Personen mit den geforderten Befähigungen als Mitglieder nicht zur Verfügung, so können Personen mit diesen Befähigungen, die nicht Bürger der Gemeinde sind, gewählt werden. Für den Vorsitzenden und die Mitglieder sind ein oder mehrere Vertreter zu wählen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie der Vorsitzende oder das Mitglied, zu dessen Vertretung sie gewählt sind. Der Vorsitzende und die Fachmitglieder dürfen weder dem Stadtrat noch der Stadtverwaltung angehören. Weder der Vorsitzende und sein Stellvertreter noch die Mitglieder dürfen hauptamtlich oder hauptberuflich mit der Verwaltung von Grundstücken der Stadt Schmalkalden oder des Landkreises Schmalkalden- Meiningen befasst sein.
Für die beiden Fachmitglieder, die die besonderen Voraussetzungen nach § 2 ThürUaVO erfüllen müssen, liegen Besetzungsvorschläge seitens des Rechts- und Kämmereiamtes der Stadt Schmalkalden vor. Hierbei handelt es sich um Herrn Stefan Barwinek und dessen Vertreter Herrn Norbert Hospes sowie um Frau Christina Liebetrau und deren Vertreter Herrn Dipl.-Ing. Stephan Luck.
Die Vorschläge für die Besetzung mit den beiden Stadtratsmitgliedern sowie deren Stellvertreter wurden nach Beratung in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Schmalkalden am 27.11.2019 eingereicht.
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