Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 werden gebilligt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
04.07.2022 - Stadtrat
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 049/22S
Beschluss Nr. 049/22S
Der Stadtrat beschließt:
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 werden gebilligt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.