Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 067/22  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen;
Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
04.07.2022 
27. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (049/22S)
Anlagen:
Planentwurf
Entwurf Begründung
Ermittlung von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Kompensatiomn

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 BauGB für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen beschlossen. Ziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen folgende Bedenken geäußert:

Im Bereich des Bebauungsplangebietes befindet sich das FFH-Gebiet 111 „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“. Eine Zielart in dem Schutzgebiet stellt der Schwarzblaue Wiesenknopf-Ameisenbläuling dar, der nachweislich in der näheren Umgebung zum angegebenen Bebauungsplangebiet vorhanden ist. Hier ist die Auslösung von erheblichen Naturschutzkonflikten zu befürchten.

Daraufhin soll in Abstimmung mit dem FD Kreisplanung beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen der Bereich zwischen der Roßdorfer Straße und dem Flusslauf „Rosa“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgelöst werden.

Der Eingangsbereich von Wernshausen aus Richtung Helmers soll im Bereich der vorhandenen Bebauung über eine Ergänzungssatzung städtebaulich abgerundet werden.

Im Übrigen wird auf die Begründung zum Entwurf der Ergänzungssatzung (siehe Anlage) verwiesen.

 

 

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 


 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Planentwurf (2213 KB)    
Anlage 1 2 Entwurf Begründung (1955 KB)    
Anlage 3 3 Ermittlung von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Kompensatiomn (2456 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   29.06.2022 13:51:19   Thomas Kaminski